Fragen zu Wahlvorstand und BR-Wahl
Hallo Kolleginnen und Kollegen!
Da dieses Jahr bei uns bald wieder BR-Wahlen anstehen und wir uns nicht ganz sicher sind hoffe ich, dass ich von Euch ein paar Infos bekomme. Bei uns waren am 10.05.2006 BR-Wahlen und jetzt denke ich müssen diese wieder spätestens zu diesem Zeitpunkt (also 10.05.2010) sein. Ist das richtig? In welcher Zeit davor muss man die Belegschaft schriftlich (mündlich haben wir dies als BR schon im Dezember bei der Betriebsversammlung gemacht) informieren, dass wieder BR-Wahlen stattfinden und sich jeder der möchte wieder aufstellen lassen kann. Eine Frage hätte ich noch: Aus wieviel Leuten muss der Wahlvorstand bestehen bei einem BR von 7 Leuten und wieviel Wochen vor der BR-Wahl muss dieser feststehen.
Vielen Dank schon Vorab für Eure Hilfe !
Community-Antworten (18)
13.02.2010 um 10:12 Uhr
@ThomasR An eine Schulung gedacht? 3 WV 10 Wochen braucht man ungefähr!
13.02.2010 um 10:13 Uhr
ThomasR Bei uns waren am 10.05.2006 BR-Wahlen und jetzt denke ich müssen diese wieder spätestens zu diesem Zeitpunkt (also 10.05.2010) sein.
Die Amtszeit des jetzigen BR endet exakt 4 Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Habt Ihr bis dahin keinen neuen, seid ihr betriebsratslos.
Aus wieviel Leuten muss der Wahlvorstand bestehen bei einem BR von 7 Leuten und wieviel Wochen vor der BR-Wahl muss dieser feststehen.
§ 16 Bestellung des Wahlvorstands (1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden. In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.
Es wird Zeit!
13.02.2010 um 10:16 Uhr
@nicoline Naja. Mitte März würde reichen... ...quatsch! Bei den Fragen reicht auch Mitte März kaum noch aus.
13.02.2010 um 11:41 Uhr
@Kölner Naja. Mitte März würde reichen... wenn man jetzt anfangen würde sich zu kümmern.......
...quatsch! Bei den Fragen reicht auch Mitte März kaum noch aus. Eben!
13.02.2010 um 15:54 Uhr
@ nicoline Die Amtszeit des jetzigen BR endet exakt 4 Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Diese Aussage ist falsch. BetrVG § 21 sagt aus: ...Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit...
Hier hat doch ein BR bestanden.
13.02.2010 um 16:13 Uhr
braker, na gut, dann jetzt ganz genau:
Autor: rkoch Hat die erste jemals stattgefundene Wahl eines BR innerhalb des regelmäßigen Zeitraums stattgefunden, so ist der Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses dieses BR für alle zukünftigen BR auch der maßgebende Tag des Endes der Amtszeit
Hat die erste jemals stattgefundene Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums stattgefunden, so endet die Amtszeit dieses BR mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des nachfolgenden BR, welcher dann der maßgebende Tag wird.
13.02.2010 um 17:31 Uhr
nicoline, davon steht aber im eingangsfred nichts, da steht es: "Da dieses Jahr bei uns bald wieder BR-Wahlen anstehen." Also nichts von dem was du jettz in Antwort 6 geschrieben hast.
13.02.2010 um 17:31 Uhr
"Bei uns waren am 10.05.2006 BR-Wahlen und jetzt denke ich müssen diese wieder spätestens zu diesem Zeitpunkt (also 10.05.2010) sein. Ist das richtig? "
Der Wahltag sollte auf spätestens Ende April terminiert werden.
Soll es schon vorgekommen sein, dass die Wahl nicht angenommen wird. Sollte man auch bedenken, dass die Erklärungsfrist erst ab Erhalt der schriftlichen Benachrichtung durch den WV zu laufen beginnt und überdies 3 ARBEITStage zählt. Und das Spielchen könnte sich durchaus mehrfach wiederholen.
Bis das endgültige Wahlergebnis feststeht, können somit einige Tage in´s Land ziehen...
13.02.2010 um 18:10 Uhr
braker, also sach mal, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du nicht verstehen willst oder kannst, was ich sagen wollte: Der Zeitpunkt der Wahl sollte so gelegt werden, dass keine betriebsratslose Zeit entsteht! Weißt Du über die Verhältnisse dort genau bescheid? Die Wahl muss nicht zwangsläufig wieder am 10.05. stattfinden.
13.02.2010 um 18:30 Uhr
Nö, aber du???
Die Wahl sollte spätestens eine Woche vor der Konsti sein. Die Konsti sollte ein Tag nach dem End der Amtszeit sein.
13.02.2010 um 18:54 Uhr
"Die Wahl sollte spätestens eine Woche vor der Konsti sein. "
Völlige Schwachsinnsaussage.
"Die Konsti sollte ein Tag nach dem End der Amtszeit sein."
Woher nimmst Du diesen unhaltbaren Blödsinn?
13.02.2010 um 19:12 Uhr
Woher nimmst Du diesen unhaltbaren Blödsinn? wahrscheinlich aus der Karnevalswahlordnung
13.02.2010 um 20:19 Uhr
@braker Noch mal in Zeitlupe.... Nicht der Wahltag ist entscheidend für den Amtsantritt, sondern die öffentliche Bekanntmachung. Die konstetuierende Sitzung hat auch rein gar nichts damit zu tun. Es heißt lediglich das der Wahlvorstand diese Sitzung innerhalb einer Woche benennen soll, und nicht das sie nach spätestens einer Woche stattzufinden hat. Findet diese später statt ist der neue BR zwar im Amt aber nicht Geschäftsfähig.
13.02.2010 um 20:44 Uhr
guten Abend rainer, ich glaube, da ist Kamelle und Konfetti verloren!
13.02.2010 um 20:54 Uhr
Auch Dir einen schönen Guten Abend meine Liebe, Iss ja bald wieder Aschermittwoch, und dann ist wohl Besserung in Sicht.
13.02.2010 um 20:57 Uhr
ich hoffe es, ich hoffe es, allein, in diesem Fall fehlt mir der Glaube!
13.02.2010 um 21:06 Uhr
naja, Ascherfreitag müssen wir noch abwarten.:-)
13.02.2010 um 21:21 Uhr
.......und danach ist sowieso erst mal Wochenende.
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