Erstellt am 14.02.2014 um 15:04 Uhr von Oblatixx
Wenn der amtierende BR will, dass hohe Wahlbeteiligung ist, dann soll er doch Werbung machen und das nicht dritten überlassen.
Erstellt am 14.02.2014 um 15:09 Uhr von SantasLH
Schnelle Antwort. Danke! Meine Frage ist aber nicht, wer sich dafür zuständig fühlen sollte oder wie es am Idealsten wäre, sondern schlicht und einfach: darf der Wahlvorstand dies oder darf er es nicht (auch wenn ich es oben etwas länger formuliert habe) ;-)
Erstellt am 14.02.2014 um 15:16 Uhr von Pjöööng
Meines Erachtens spricht vom BetrVG bzw. der Wahlordnung nichts dagegen. Da es allerdings nicht zu den eigentlichen Aufgaben des WV (und auch nicht des BR) gehört, müsste falls das "plakatieren" in der Arbeitszeit erfolgen soll, das Einverständnis des Arbeitgebers eingeholt werden.
Erstellt am 14.02.2014 um 15:55 Uhr von gironimo
Es gibt z.B. einen Aufruf des Bundespräsidenten zur BR-Wahl, den der Wahlvorstand durchaus verbreiten könnte (gibt es z.B. bei den Gewerkschaften als Plakat). Oder ähnliche Aufrufe - finde ich eigentlich nicht schlecht.
Erstellt am 14.02.2014 um 16:07 Uhr von Oblatixx
Kurz gesagt: Er darf, aber er muss es nicht.
Erstellt am 14.02.2014 um 18:20 Uhr von Hartmut
Hallo SantasLH, das ist alles Spekulation. Sowohl das BetrVG als auch die WO schweigen sich darüber aus, ob der WV auch Wahlwerbung machen darf oder nicht. Es tut mir leid, die von dir gewünschte Antwort gibt es nicht.
Vergleichsweise ist es so, als würdest du fragen, ob ein Auto auch fliegen darf. Es ist nicht Aufgabe eines Autos, so etwas zu tun. Ich habe aber auch noch nirgends gelesen, dass dies verboten sei.
Mein persönlicher Rat: Lass den WV die Arbeit machen, die er machen soll, das ist in aller Regel genug zu tun. Wenn der BR meint, er will für eine hohe Wahlbeteiligung werben, gerne!
Erstellt am 14.02.2014 um 18:24 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hartmut):
"Vergleichsweise ist es so, als würdest du fragen, ob ein Auto auch fliegen darf. Es ist nicht Aufgabe eines Autos, so etwas zu tun. Ich habe aber auch noch nirgends gelesen, dass dies verboten sei."
Welch ein abstruser Vergleich!
Aber nur so nebenbei, auch wenn Du gelesen hast, dass dies verboten sei, so ist es trotzdem so.
Erstellt am 14.02.2014 um 18:52 Uhr von Hartmut
@Pjöööng ... ganz unter uns: Vergleiche hinken, das liegt in der Natur der Sache. Aber so lange wir vernunftbegabt sind, verstehen wir sie trotzdem, nicht wahr. ;)
Erstellt am 15.02.2014 um 00:58 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hartmut):
"Vergleiche hinken, das liegt in der Natur der Sache."
Sorry, aber das kann und darf keine Entschuldigung für so einen unausgegorenen Beitrag sein.
Erstellt am 15.02.2014 um 09:40 Uhr von kratzbuerste
http://www.betriebsratswahl.de