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Falsche Angaben der Arbeitnehmer(Wähler)Liste - was ist zu tun?

RM
rpu mey
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen ! Wir haben am Freitag das Wahlausschreiben herrausgebracht. nun stellt sich raus das ein Mitarbeiter der nicht mehr auf der Liste steht, weil er gekündigt war, heute wieder im Hause ist und sein Austritt erst am ende März ist. Was müssen wir alles ändern um keine fehler zu machen wegen Einspruch...

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Community-Antworten (3)

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Fayence

16.01.2006 um 12:19 Uhr

Der Mitarbeiter kann vor Ablauf von 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens Einspruch gegen die Wählerliste beim WV einlegen. Ich würde diesem Einspruch als WV vorgreifen, die Liste korrigieren und den AN informieren. Vorausgesetzt, dass er wirklich wahlberechtigt ist.

Geregelt in der Wahlordnung §4.

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RPU

16.01.2006 um 13:52 Uhr

Danke Ja ich denke er ist Wahlberechtigt denn er ist schon über 6 Jahre im Betrib nur hat mann uns vorenthalten das er erst zum 31.03 2006 Gekündigt wurden ist den die Geschäftsleitung hat uns eine aktuelle Arbeitnehmer Liste gegeben, und mann sagte uns er sei raus. Das finden wir so merkwürdig....

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Fayence

16.01.2006 um 14:05 Uhr

Hallo RPU, ihr werdet vermutlich Ende Februar/Anfang März wählen. Wenn Deinem Kollegen wirklich erst zum 31.März 06 gekündigt worden ist, muss er auf der Wählerliste eingetragen sein. Lasst Euch den Kündigungstermin im Zweifel durch den AG schriftlich bestätigen.

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