Kanditatin zur Betriebsratswahl und nun nicht auf der Liste - was tun?
Ich habe mich per Erklärung als Kandidatin zur Betriebsratswahl gestellt. Diese habe ich direkt in das Postfach unseres Betriebsrates gelegt. Nun habe ich die Kandidatenliste gesehen und stehe nicht drauf? Was kann ich nun tun? Was ist jetzt nach Ablauf der Frist noch möglich?
Community-Antworten (3)
20.03.2006 um 17:24 Uhr
Hi Inki65, wenn man sich als Kandidatin zur Betriebsratswahl gestellt hat, dann muss man darauf achten, dass man auf eine Vorschlagliste steht. Die Vorschlagliste braucht noch deine schriftliche Zustimmung.
Hast du es nicht getan, dann sieht es nach Ablauf der Frist richtig schlecht aus!
gruss, leo
20.03.2006 um 17:35 Uhr
Tja - damit habe ich nicht gerechnet, da wir selbst die Kanditatur erklären konnten und ich dann noch auf der Formular (das wir vom BR dafür bekommen haben) unterschrieben habe, dass ich auf Ablehnung der Wahl verzichte, wenn ich gewählt werde, bin ich davon ausgegangen, alles getan zu haben was nötig ist. Das mein Formular verschwindet, damit konnte ich nicht rechnen.
Bin dann im Urlaub gewesen....
20.03.2006 um 18:57 Uhr
nicht der BR ist der Empfäger für die Aufstellung der Vorschlagslisten sondern der Wahlvorstand. Wenn der BR die Aufstellung nicht weiter gibt - und dazu ist er nicht verpflichtet - ist die BR-Wahl diemal für dich beendet.
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