W.A.F. LogoSeminare

Kanditatin zur Betriebsratswahl und nun nicht auf der Liste - was tun?

I
inki65
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe mich per Erklärung als Kandidatin zur Betriebsratswahl gestellt. Diese habe ich direkt in das Postfach unseres Betriebsrates gelegt. Nun habe ich die Kandidatenliste gesehen und stehe nicht drauf? Was kann ich nun tun? Was ist jetzt nach Ablauf der Frist noch möglich?

2.82903

Community-Antworten (3)

L
Leo

20.03.2006 um 17:24 Uhr

Hi Inki65, wenn man sich als Kandidatin zur Betriebsratswahl gestellt hat, dann muss man darauf achten, dass man auf eine Vorschlagliste steht. Die Vorschlagliste braucht noch deine schriftliche Zustimmung.

Hast du es nicht getan, dann sieht es nach Ablauf der Frist richtig schlecht aus!

gruss, leo

I
inki65

20.03.2006 um 17:35 Uhr

Tja - damit habe ich nicht gerechnet, da wir selbst die Kanditatur erklären konnten und ich dann noch auf der Formular (das wir vom BR dafür bekommen haben) unterschrieben habe, dass ich auf Ablehnung der Wahl verzichte, wenn ich gewählt werde, bin ich davon ausgegangen, alles getan zu haben was nötig ist. Das mein Formular verschwindet, damit konnte ich nicht rechnen.

Bin dann im Urlaub gewesen....

N
norbert

20.03.2006 um 18:57 Uhr

nicht der BR ist der Empfäger für die Aufstellung der Vorschlagslisten sondern der Wahlvorstand. Wenn der BR die Aufstellung nicht weiter gibt - und dazu ist er nicht verpflichtet - ist die BR-Wahl diemal für dich beendet.

Ihre Antwort