Erstellt am 30.12.2005 um 12:39 Uhr von Fayence
Hallo Rumpelstilzchen,
1. ein Ersatzmitglied ist nur im Vertretungsfall eines verhinderten Wahlvorstandsmitglied stimmberechtigt, sonst wäre es ja kein Ersatzmitglied
2. Bei der Stimmabgabe müssen entweder mind. 2 stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstandes oder 1 stimmberechtigtes Mitglied + 1 bestellter Wahlhelfer im Raum anwesend sein.
Daraus folgt, dass Eure geplanten 5 Wahllokale nicht ordnungsgemäß besetzt werden können und einer Wahlanfechtung Tür und Tor geöffnet ist.
Warum macht Ihr keine Briefwahl? Ist zwar viel Arbeit, aber unter den von Dir geschilderten Umständen sicherlich die korrekte Variante.