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Wir sind 70 wahlberechtigte - wieviel Stützunterschriften währen nötig???

M
Marco4
Nov 2016 bearbeitet

Wir hatten Betriebsratswahl. 8 Personen haben für 5 Betriebsratsmitglieder kandidiert. Alle auf einer Liste. Jeder der Lust hatte in Betriebsrat zu kommen. Ich habe von Stützunterschriften gelesen. Aber keiner der Kanditaten hatte diese. Müssen diese Unterschriften nachgewiesen werden??? Sind 70 Wahlberechtigte wieviel Stützunterschriften währen nötig??? Geht es überhaupt ohne Stützunterschriften??? Ist die Wahl überhaupt gültig??? Bei uns dürften 2 Frauen einziehen. Eine hat sich aufstellen lassen und bekahm 6 Stimmen. Das wahren doch auch weniger als Stützunterschriften erforderlich währen oder???

Danke für Antwort

3.49806

Community-Antworten (6)

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bambule

23.04.2006 um 16:28 Uhr

Wenn nur eine Liste, dann automatisch Personenwahl (soweit ich weiß, was wäre das denn auch sonst für eine Wahl?!).

Sind 70 Wahlberechtigte wieviel Stützunterschriften währen nötig??? Stützunterschriften 1/20 der Belegschaft muss dem Wahlvorschlag zustimmen, mind. aber 3 AN.

Ist die Wahl überhaupt gültig??? Hört sich nach viel Arbeit für den Wahlvorstand an. Viel Glück!

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w-j-l

23.04.2006 um 16:36 Uhr

Hallo Marco4, die Stützunterschriften (in eurem Falle 4) können für die gesamte Sammel-Vorschlagsliste eingeholt werden. Sie müssen nicht für jeden einzelnen Vorschlag (=Kandidat) eingeholt werden.

Woher weißt Du, dass die Stützunterschriften nicht eingeholt wurden? Sie müssen nicht mit der Vorschlagsliste veröffentlicht werden.

M
Marco4

23.04.2006 um 20:49 Uhr

Hallo w-j-I

Stützunterschriften sind nicht eingeholt worden das ist mir bekannt weil ich im Wahlvorstand war. Das hätte ja auch irgendwo dokumentiert werden müssen oder? Der Wahlvorstand wo ich auch zugehörte wurde vom bestehenden Betriebsratsvorsitzenden unterstützt. Wie der Ablauf sein muß wußten die wenigsten v. Wahlausschuß. Stützunterschriften, Listenwahl u.s.w. sind nicht bekannt gewesen.

Habe selbe auch an der Wahl zum Betriebsratsmitglied teilgenommen. Dort ist eine Stimmengleichheit bei mir zum letzten Betriebsratsmitglied und einen anderen Bewerber entstanden. Was soll ich machen? Losentscheid oder Wahl als nichtig angehen?

Was machen und in welcher Zeit (die Wahl war am 20.04.06)

W
w-j-l

23.04.2006 um 21:44 Uhr

Wartet einfach mal ab, ob die Wahl angefochten wird. Ich tendiere zur Anischt von Fayence, die (glaube ich) in ähnlicher Angelegenheit argumentiert hat, dass am Ende die Frage ist, ob die ggf. eingeholten 4 Stützunterschriften zu einem anderen Wahlergebnis geführt hätten. Das ist eher nicht anzunehmen.

Wenn bei der Verteilung der Sitze im BR die Stimmenzahl der Kandidaten für den letzten Sitz im BR gleich ist, dann ist tatsächlich zu losen (§22 Abs.3 der Wahlordnung).

Und für die nächste Wahl (wann auch immer) besorgt euch einen Kommentar zu BertVG und WO. Die braucht danach in jedem Falle auch der BR.

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Fayence

23.04.2006 um 22:05 Uhr

Marco4, ehrlich gesagt geht mir bei solchen Fragen die Hutschnur hoch. Da werden BR-Wahlen von inkompetenten Wahlvorständen gestrickt, die wenigsten wissen wie eine Wahl abzulaufen hat und sagen nichts und der Rest macht irgendwie mit.
Dann ist das Ergebnis womöglich nicht so wie gewünscht (ich sage nur Losentscheid) und prompt wird sogleich eine Wahlanfechtung in den Raum geworfen. Und lass mich raten, Du gehörst zu den "wenigsten"!

Zu Deiner "Beruhigung", jetzt kommt es erst einmal zwingend zum Losentscheid, fein säuberlich nachlesbar im §22 Abs. 3 WO. Und die Wahlanfechtung ist im §19 BetrVG geregelt.

Viel Spass bei der Lektüre Fayence

F
Fayence

23.04.2006 um 22:08 Uhr

@ w-j-l In dem anderen Fall ist die Wahl noch nicht gelaufen. Kölner hat für Abbruch der Wahl plädiert und ich für weiter machen.

Gruß Fayence

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