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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenwahl oder nicht, eine frage der Ehre - was tun bei einer Arbeitgeberliste?

P
postgeneral
Nov 2016 bearbeitet

Wir wollen einen BR wählen, haben aber Angst, dass der AG eine eingene Liste aufstellen lässt. Wir wollen eine Persönlichkeitswahl, der AG kann uns aber in die Suppe spucken, wenn er kurz vor Toresschluss mit einer zweiten Liste ankommt. Nun meine Fragen:

  • Kann eine eingereichte Liste beim WV als aufgelöst erklärt werden, damit wir die 'große' Liste in kleine teilen?
  • Ist eine Liste, die bereits abgegeben ist, von der aber im Nachhinein ein Kandidat abspringt, ungültig oder darf die Liste an der Wahl teilnehmen, der gesetzte Kandidat, der abgesprungen ist, wird durch den nächsten ersetzt?
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Community-Antworten (1)

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Frank B.

16.12.2005 um 08:22 Uhr

Wenn der WV dies tut hat euer AG beste Chancen die Wahl anzufechten und dann habt ihr keinen BR!

Ist die Liste beim WV eingereicht kann er sich nicht mehr streichen lassen, dies ist bereits des Öfteren hier erläutert worden.

Der WV sollte aber die vom AG eingereichte Liste auch dahingehend prüfen, ob diejenigen auch wählbar sind, was er bestimmt sowieso macht.

Der WV hat lediglich die Aufgabe für eine ordnungsgemäße Wahl zu sorgen! Das ganze drumherum hat ihn nicht zu interessieren!

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