Fragen zur Listenwahl
Hallo, ich bin im Wahlvorstand tätig und hätte ein paar Fragen zur Listenwahl. Bei uns sind es 284 Mitarbeiter, in verschiedenen Betriebsteilen. Wir müssen also im normalen Wahlverfahren eine Listenwahl durchführen.
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Muss der WV Listen zum eintragen der Wahlvorschläge aushängen ( war so bei der letzten Wahl ) oder muss sich jeder Interessierte eine Liste zum eintragen beim WV abholen?
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Was ist mit den MA die sich gerne Aufstellen lassen wollen, aber keine passenden Kollegen für eine Liste finden? Können diese zum WV gehen und eine Liste nur mit sich selber darauf abgeben, oder gibt es für diese Einzelpersonen eine gesonderte Liste?
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Wieviele Stützunterschriften (pro Liste ) werden benötigt ? Es heißt ja 1/20 ( 5% ) der Wahlberechtigten oder mind. 3. Reichen dann wirklich 3 Unterschriften? Zählen die der Kandidaten auch?
Vielen Dank im Voraus ;)
Community-Antworten (9)
26.04.2014 um 16:49 Uhr
Zu 3. pro liste 15 Unterschriften, Minimum Zu 1. Ob es eine Listenwahl oder Persönlichkeitswahl gibt, hat den WV nicht zu interessieren. Ob er Formblätter ausgibt oder nicht, hängt von der Nettigkeit des WV ab. Was das Aushängen ( zum Eintragen in eine liste) betrifft: Das ist aus meiner Sicht nicht die Aufgabe des WV und zu beanstanden, wenn es doch passiert.
26.04.2014 um 19:50 Uhr
Zu 2: Jeder kann einen Vorschlag als Liste einreichen (es reicht ein Kandidat, Er braucht aber dann die 5% Stützunterschriften. Da ist es vielleicht einfacher, die "unentschlossenen", die sich nicjht für eine andere Liste entscheiden können, tun sich zusammen (dann hat die Liste vielleicht schon einen Namen.....). Denn alle zusammen auf einem Wahlvorschlag (Liste) brauchen eben nur genausoviele Unterschriften.
Zu 3 (siehe Kölner). Es müssen bei Euch 5 % sein. Und die Kandidaten können ebenfalls eine Stützunterschrift abgeben und damit sich selbst unterstützen (Achtung: die Zustimmungserklärung zur Kandidatiur ist nicht automatisch auch die Stützunterschrift!)
26.04.2014 um 20:14 Uhr
*1. Muss der WV Listen zum eintragen der Wahlvorschläge aushängen ( war so bei der letzten Wahl) * Nein, MUSS er nicht, ich finde ebenfalls, dass das nicht zu den Aufgaben eines WV gehört. Wenn er Formblätter bereit hält, ist das nett, aber nicht zwingend.
oder muss sich jeder Interessierte eine Liste zum eintragen beim WV abholen? Nein, müssen die Interessierten nicht. Sie können sich auch selber ein Formular basteln, Hauptsache, es ist alles Erforderliche auf diesem Blatt enthalten für eine Gültigkeit der Liste.
2. Was ist mit den MA die sich gerne Aufstellen lassen wollen, aber keine passenden Kollegen für eine Liste finden? Können diese zum WV gehen und eine Liste nur mit sich selber darauf abgeben, Ja, können sie. Wenn es allerdings nur Wahlvorschläge mit einzelnen Personen gibt, findet eine Persönlichkeitswahl statt.
oder gibt es für diese Einzelpersonen eine gesonderte Liste? Nein, gibt es nicht.
3. Wieviele Stützunterschriften (pro Liste ) werden benötigt ? Es heißt ja 1/20 ( 5% ) der Wahlberechtigten oder mind. 3. Reichen dann wirklich 3 Unterschriften? Nein, bei Euch reichen 3 nicht. Wie von meinen Vorrednern schon erklärt, müssen es 15 sein. Rechenbeispiel: 1/20 von 40 MA wären 2 Stützunterschriften => hier müssen es mindestens 3 sein. Alles was über 40 MA liegt werden die Unterschriften sowieso auf 3 aufgerundet.
Zählen die der Kandidaten auch? Die Zustimmungsunterschrift der Kandidaten gelten nur dann automatisch als Stützunterschrift, wenn auf der Wahlvorschlagsliste vermerkt ist:
Die schriftliche Zustimmung eines Bewerbers zählt gleichzeitig als Unterstützungsunterschrift.
Ansonsten kann sich natürlich jeder Kandidat auf einer gesonderten Liste selber eine Stützunterschrift geben.
26.04.2014 um 20:57 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten!
27.04.2014 um 16:01 Uhr
2. Was ist mit den MA die sich gerne Aufstellen lassen wollen, aber keine passenden Kollegen für eine Liste finden? Können diese zum WV gehen und eine Liste nur mit sich selber darauf abgeben, Ja, können sie. Wenn es allerdings nur Wahlvorschläge mit einzelnen Personen gibt, findet eine Persönlichkeitswahl statt.
Wo kann ich das rechtsverbindlich nachlesen? Gibt es da Urteile? Kommentare?
Eine Personenwahl gibt es ja eigentlich nur im vereinfachten Wahlverfahren und wenn nur eine Liste beim Wahlvorstand eingereicht wurde.
Eine Verbindung mehrerer eingereichter Vorschlagslisten zu einer Gesamtliste ist gemäß § 6 Abs.6 WO ja unzulässig.
Vielen Dank im Voraus
28.04.2014 um 15:26 Uhr
Zitat (derdon): "Wo kann ich das rechtsverbindlich nachlesen? Gibt es da Urteile? Kommentare?"
Nirgends! Da hat sich nicoline schlichtweg verbremst! Wenn hier z.B. 19 Listen mit nur je einem Kandidaten abgegeben würden, dass gäbe es eine Listenwahl mit 19 Listen und ein Wahlergebnis mit dem wohl niemand richtig zufrieden wäre.
28.04.2014 um 21:01 Uhr
Nirgends! Da hat sich nicoline schlichtweg verbremst! Scheint so, obwohl ich so etwas natürlich nicht einfach nur so behaupten würde. Vor 4 Jahren ist diese Frage hier schon mal aufgetaucht, wurde aber nicht wirklich beantwortet. Ich habe dann dieses Jahr bei unserem Referenten nachgefragt, der das so gesagt hat. Weil ich wußte, dass das für uns nicht stattfinden wird, habe ich nicht tiefer gehend nachgefragt. Man sieht also, selbst Aussagen eines Referenten soll man scheinbar nicht ungeprüft weitergeben. ;-((
29.04.2014 um 02:21 Uhr
Ooch, auch Referenten sind nur Menschen. Da ergeben sich iim positiven Fall interessante Diskussionen, im negativen Fall landet man auf der ignore-Liste des Referenten.
"Unsere" Anwältin war dieses Jahr der Auffassung dass, wenn das Ende der Amtszeit auf einen Sa, So oder Feiertag falle, sich die Amtszeit bis zum nächsten Werktag verlängere...
29.04.2014 um 08:59 Uhr
Na ja, da bin ich ja beruhigt, dass es auch anderswo nicht ganz richtige Aussagen gibt. Im schlimmsten Fall könnte ja passieren, dass bei 20 Einzelkandidaten ein 1er BR zustande kommt. Dumm gelaufen dann, oder wie?
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