Hallo,
in unserem Betrieb möchten wir Ende Januar 2006 eine vorgezogene Betriebsratswahl durchführen.
Heute sind bei uns, dem Wahlvorstand, drei Listen eingegangen.
Auf dem Wahlausschreiben haben wir als Fristende 14.12.05 13.00Uhr angegeben. Zwei der Liste kamen je um 13.10 und um 13.12 bei uns an.
Die erste kam pünktlich um 13.00.
Jetzt beharrt ein Kollege darauf, daß die beiden etwas verspäteten Listen ungültig sind und nur die eine zählt, so daß wir zur Personenwahl zurückkehren müssten, obwohl wir alle Listenwahl wollen und dies auch durch eine vorherige Abstimmung innerhalb der Belegschaft so festgelegt wurde.
Bei der Angabe der Zeit steht im Vordruck ggf. Ist die Abgabezeit für uns eine Ausschlussfrist?