Rücknahme einer Vorschlagsliste nach der Frist für Einreichung möglich( nur zwei Listen wurden eingereicht) ?
Hallo, bei uns sind 2 gültige Vorschlagslisten zur Betriebsratswahl eingereicht worden. Dadurch wurde vom Wv bestimmt, dass die Wahl als Listenwahl durchzuführen ist. Da alle unterzeichner eine der beiden Listen die Liste zurücknehmen wollen, stellt sich folgede Frage: Kann die Liste wenn alle unterzeichner einverstanden sind zurückgenommen werden? Wie wird die Wahl dann durchgeführt, als Listenwahl, obwohl nur 1 Liste kandidiert, oder personenwahl? Danke für die Antworten
Community-Antworten (1)
11.02.2006 um 20:15 Uhr
NEIN !!!!!!!!!!! Einmal eingereichte und zugelassene Listen nehmen an der Wahl teil.
Verwandte Themen
Erklärungsfrist doppelte Stützunterschriften vs. Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen
ÄlterHallo, wenn mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden und doppelte Stützunterschriften geleistet werden, werden die Leister der Unterstützungsunterschrift aufgefordert, sich innerhalb einer Frist
Wahlvorstand "behindert" Listenabgabe - einstweilige Verfügung?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns folgendes Szenario: Als das Wahlausschreiben verschickt wurde war ich leider im Urlaub und konnte daher die Vorschlagsliste nicht persönlich unterschreiben. Um den
Gründe für Wahlanfechtung Vorschlagslisten und Fristen - wann kann angefochten werden?
ÄlterSehr geehrtes Forum, ich versuche schon seit einigen Tagen hier im Forum Antworten auf meine Fragen zu finden. Es gibt zwar ähnlich gelagerte Fälle, aber das trifft nicht ganz den Kern meiner Frage
Gültigkeit einer Vorschlagsliste
ÄlterIst eine Vorschlagsliste die zur BR-Wahl eingereicht wurde ungültig, wenn die Zustimmung der Bewerber auf der Vorschlagsliste vorliegt, die Bewerber allerdings kurz vor der Einreichung gegenüber dem L
eigene vorschlagsliste
Älterhallo erstmal! wir haben im april betriebsratwahlen. der wahlvorst. hat das wahlausschreiben mit der wählerliste und der vorschlagsliste ausgehängt. der wahlvorstand hat mit dem AG " wir sind 54 AN!"