Hallo,

innerhalb der 24 Monate hat sich unsere Belegschaft um mehr als die Hälfte reduziert, wir hätten nach § 13 II Nr. 1 BetrVG neu wählen sollen, dies ist bis heute nicht geschehen, der Arbeitgeber hat auch keine Neuwahl verlangt. Der BR besteht aus den übriggebliebenen BR-ten. Ist der BR nach wie vor handlungsfähig und legitimiert? Ist eine Neuwahl erfoderlich? Bleiben unsere Rechte als BR-te auch beim Verkauf der Firma bestehen?

Beste Grüsse

hmurka