Erstellt am 07.01.2007 um 14:26 Uhr von Mona-Lisa
@RENATE,
find ich gut! Eure Ersatzmitglieder legen ein Amt nieder, das sie gar nicht innehaben!
Kein Grund Neuwahlen einzufordern! Ihr seid 7 und damit voll geschäftsfähig!
Erstellt am 07.01.2007 um 14:30 Uhr von John
Was ist denn dann, wenn ordentliche Mitglieder nicht zur Sitzung kommen können????
Erstellt am 07.01.2007 um 14:35 Uhr von Fayence
Ist der BR trotzdem handlungs- und beschlussfähig!!!!
Erstellt am 07.01.2007 um 18:05 Uhr von Anton
Trotzdem ist es ratsam Ersatzmitglieder in Petto zu haben, also besser Gedanken machen über Ersatzmitglieder
Erstellt am 07.01.2007 um 18:06 Uhr von Lotte
Erstellt am 07.01.2007 um 18:07 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 07.01.2007 um 18:11 Uhr von Anton
Wo sind se wenn man se braucht?
Erstellt am 07.01.2007 um 18:12 Uhr von Mona-Lisa
@Anton,
wenn es keine Ersatzmitglieder gibt, brauchst du sie auch nicht suchen! :-))
Erstellt am 07.01.2007 um 18:59 Uhr von Heini
Ersatzmitglieder können kein Amt niederlegen, weil sie keines haben.
Der BR sollte weiterhin bei der zeitweiligen Verhinderung eines BR Mitgliedes das entsprechende Ersatzmitglied einladen. Wenn das Ersatzmitgl. der Einladung nicht nachkommt, dann ist es eben so. Der BR ist aber seiner Pflicht nachgekommen.
Auf o.g. Vorgehensweise könnte der BR verzichten wenn die entsprechenden Ersatzmitglieder dem BR schriftlich mitteilen, das sie künftig zu BR Sitzungen nicht mehr eingeladen werden wollen und auf jegliche, künftige Stellvertretung verzichten.
Solange noch die gesetzlich vorgegebene Anzahl von BR Mitgliedern vorhanden ist, muss nicht neu gewählt werden.
Erstellt am 07.01.2007 um 19:59 Uhr von Lotte
Heini,
"Ersatzmitglieder können kein Amt niederlegen, weil sie keines haben."
ist Quatsch:
dazu Däubler im §25 des BetrVG RN 6: "Die Annahmeerklärung durch das Ersatzmitglied ist bereits deshalb entbehrlich, weil es jederzeit das BR-Amt in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Nr. 2 niederlegen kann"
Erstellt am 07.01.2007 um 20:03 Uhr von RENATE
Hallo noch einmal,
wir müssen laut Gesetz 7 Mitglieder sein, haben, wie schon gesagt: ja wo sind sie denn?? keine Ersatzmitglieder mehr, wenn jetzt ein BR Mitglied aus persönlichen Gründen die BR Arbeit hinwirft, wir dann also nur noch 6 BR´s sind: dann Neuwahlen??? Und wenn Neuwahlen, wie muss so etwas ablaufen???
Hintergrund ist der: eine Kollegin kann aus privaten Gründen ( schwanger ) nicht mehr weiter machen.
Viele Grüße
RENATE
Erstellt am 07.01.2007 um 20:40 Uhr von Kölner
@Renate
Die Aussage "BR-Arbeit wegen Schwangerschaft nicht mehr machen zu können" erschliesst sich mir überhaupt nicht.
Erstellt am 07.01.2007 um 20:47 Uhr von RENATE
Hallo Kölner,
schwanger = Mutterschutz = Elternzeit und das vorauss. für 2 Jahre! Somit für die Zeit auch nicht als BR Mitglied verfügbar.
Viele Grüße
RENATE
Erstellt am 07.01.2007 um 20:50 Uhr von Kölner
@Renate
Dafür muss man nicht neu wählen.
Und:
Warum kommt die Kollegin nicht dennoch zum BR...?
Erstellt am 08.01.2007 um 09:52 Uhr von John
Ja also was denn nun?
Ist Ersatzmitglied nun ein Amt, oder nicht?
Ausserdem finde ich es nicht gerade ok, zu fragen, warum die Kollegin nicht in der Schwangerschaft kommt. Muss man hier persönlichste Dinge erläutern???
Eine Antwort auf ihre Frage hat Renate jtzt ja wohl nicht gekriegt.
Leider hab ich auch keine Ahnung, wie das mit evtl. Neuwahlen ist
Erstellt am 08.01.2007 um 10:41 Uhr von Mona-Lisa
@John,
"....Ist Ersatzmitglied nun ein Amt, oder nicht?..."
Die Frage dürfte doch ausreichend geklärt sein!
Und noch was, eine Schwangerschaft ist keine Krankheit! Abgesehen davon kann ein BR auch während seiner Arbeitsunfähigkeit zu einer Sitzung gehen.
Zum Schluss noch: es sind keine Neuwahlen notwendig!
Erstellt am 08.01.2007 um 10:59 Uhr von wölfchen
Ich finde die Art der Fragestellung schon etwas niedlich: erst geht es nur um die fehlenden Ersatzmitglieder, dann wird als Joker die Schwangerschaft nachgeschoben! ;-)
Erstellt am 08.01.2007 um 11:24 Uhr von Mona-Lisa
@wölfchen,
ich könnte mir noch eine weitere (nachgeschobene) Frage vorstellen....
Aber ich kann mich bremsen, sie hier zum Besten zu geben! ;-))
Erstellt am 08.01.2007 um 13:23 Uhr von Fayence
@ Renate
Zum Mutterschutz: Lassen wir mal aussen vor, das Beschäftigungsverbot sollte auch im Hinblick auf BR-Tätigkeit eingehalten werden
Zur Elternzeit: Die Kollegin bleibt auch während der Elternzeit ordentliches BRM, kann jedoch ihre Verhinderung für eine Sitzungsteilnahme erklären.
Die Bedingung für eine Neuwahl i.S.d. §13 Abs.2 Nr.2 BetrVG ist somit nicht erfüllt; eine Neuwahl muss nicht eingeleitet werden; Ihr seid und bleibt voll geschäfts- und handlungsfähig.