Kein Ersatzmitglied mehr da -Neuwahlen?
Hallo, wenn ein BR Gremium kein Ersatzmitglied mehr aufweisen kann ( habe alle Amt nieder gelegt ) und keiner mehr auf Wahlliste steht, ist der BR dann überhaupt noch voll Geschäfts fähig oder müssen Neuwahlen stattfinden??
Das Gremium hat 7 Mitglieder,
Danke im voraus für eine schnelle Antwort von Euch Spezialisten!
Viele grüße RENATE
Community-Antworten (19)
07.01.2007 um 15:26 Uhr
@RENATE, find ich gut! Eure Ersatzmitglieder legen ein Amt nieder, das sie gar nicht innehaben!
Kein Grund Neuwahlen einzufordern! Ihr seid 7 und damit voll geschäftsfähig!
07.01.2007 um 15:30 Uhr
Was ist denn dann, wenn ordentliche Mitglieder nicht zur Sitzung kommen können????
07.01.2007 um 15:35 Uhr
Ist der BR trotzdem handlungs- und beschlussfähig!!!!
07.01.2007 um 19:05 Uhr
Trotzdem ist es ratsam Ersatzmitglieder in Petto zu haben, also besser Gedanken machen über Ersatzmitglieder
07.01.2007 um 19:06 Uhr
Anton, geht nicht!
07.01.2007 um 19:07 Uhr
@Anton, keiner da......
07.01.2007 um 19:11 Uhr
Wo sind se wenn man se braucht?
07.01.2007 um 19:12 Uhr
@Anton, wenn es keine Ersatzmitglieder gibt, brauchst du sie auch nicht suchen! :-))
07.01.2007 um 19:59 Uhr
Ersatzmitglieder können kein Amt niederlegen, weil sie keines haben. Der BR sollte weiterhin bei der zeitweiligen Verhinderung eines BR Mitgliedes das entsprechende Ersatzmitglied einladen. Wenn das Ersatzmitgl. der Einladung nicht nachkommt, dann ist es eben so. Der BR ist aber seiner Pflicht nachgekommen.
Auf o.g. Vorgehensweise könnte der BR verzichten wenn die entsprechenden Ersatzmitglieder dem BR schriftlich mitteilen, das sie künftig zu BR Sitzungen nicht mehr eingeladen werden wollen und auf jegliche, künftige Stellvertretung verzichten.
Solange noch die gesetzlich vorgegebene Anzahl von BR Mitgliedern vorhanden ist, muss nicht neu gewählt werden.
07.01.2007 um 20:59 Uhr
Heini, "Ersatzmitglieder können kein Amt niederlegen, weil sie keines haben." ist Quatsch: dazu Däubler im §25 des BetrVG RN 6: "Die Annahmeerklärung durch das Ersatzmitglied ist bereits deshalb entbehrlich, weil es jederzeit das BR-Amt in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Nr. 2 niederlegen kann"
07.01.2007 um 21:03 Uhr
Hallo noch einmal,
wir müssen laut Gesetz 7 Mitglieder sein, haben, wie schon gesagt: ja wo sind sie denn?? keine Ersatzmitglieder mehr, wenn jetzt ein BR Mitglied aus persönlichen Gründen die BR Arbeit hinwirft, wir dann also nur noch 6 BR´s sind: dann Neuwahlen??? Und wenn Neuwahlen, wie muss so etwas ablaufen???
Hintergrund ist der: eine Kollegin kann aus privaten Gründen ( schwanger ) nicht mehr weiter machen.
Viele Grüße RENATE
07.01.2007 um 21:40 Uhr
@Renate Die Aussage "BR-Arbeit wegen Schwangerschaft nicht mehr machen zu können" erschliesst sich mir überhaupt nicht.
07.01.2007 um 21:47 Uhr
Hallo Kölner,
schwanger = Mutterschutz = Elternzeit und das vorauss. für 2 Jahre! Somit für die Zeit auch nicht als BR Mitglied verfügbar.
Viele Grüße RENATE
07.01.2007 um 21:50 Uhr
@Renate Dafür muss man nicht neu wählen. Und: Warum kommt die Kollegin nicht dennoch zum BR...?
08.01.2007 um 10:52 Uhr
Ja also was denn nun? Ist Ersatzmitglied nun ein Amt, oder nicht? Ausserdem finde ich es nicht gerade ok, zu fragen, warum die Kollegin nicht in der Schwangerschaft kommt. Muss man hier persönlichste Dinge erläutern??? Eine Antwort auf ihre Frage hat Renate jtzt ja wohl nicht gekriegt. Leider hab ich auch keine Ahnung, wie das mit evtl. Neuwahlen ist
08.01.2007 um 11:41 Uhr
@John, "....Ist Ersatzmitglied nun ein Amt, oder nicht?..." Die Frage dürfte doch ausreichend geklärt sein!
Und noch was, eine Schwangerschaft ist keine Krankheit! Abgesehen davon kann ein BR auch während seiner Arbeitsunfähigkeit zu einer Sitzung gehen.
Zum Schluss noch: es sind keine Neuwahlen notwendig!
08.01.2007 um 11:59 Uhr
Ich finde die Art der Fragestellung schon etwas niedlich: erst geht es nur um die fehlenden Ersatzmitglieder, dann wird als Joker die Schwangerschaft nachgeschoben! ;-)
08.01.2007 um 12:24 Uhr
@wölfchen, ich könnte mir noch eine weitere (nachgeschobene) Frage vorstellen.... Aber ich kann mich bremsen, sie hier zum Besten zu geben! ;-))
08.01.2007 um 14:23 Uhr
@ Renate
Zum Mutterschutz: Lassen wir mal aussen vor, das Beschäftigungsverbot sollte auch im Hinblick auf BR-Tätigkeit eingehalten werden Zur Elternzeit: Die Kollegin bleibt auch während der Elternzeit ordentliches BRM, kann jedoch ihre Verhinderung für eine Sitzungsteilnahme erklären.
Die Bedingung für eine Neuwahl i.S.d. §13 Abs.2 Nr.2 BetrVG ist somit nicht erfüllt; eine Neuwahl muss nicht eingeleitet werden; Ihr seid und bleibt voll geschäfts- und handlungsfähig.
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