Hallo,

ich bin Vorsitzender eines Wahlvorstandes, der gerade eine Betriebsratswahl vorbereitet. Die Wahl findet komplett als Briefwahl statt. Zu wählen sind bei uns fünf Betriebsräte, dem Minderheitengeschlecht sollen dabei zwei Sitze zufallen. Wie in den meisten Fällen stellen auch bei uns die Frauen das Minderheitengeschlecht. Auf den gültigen Wahlvorschlägen müssten sich also normalerweise auch die Namen zweier Frauen befinden. Möglicherweise wird bei uns jedoch nur eine Frau für den Betriebsrat kandidieren. Hierzu meine Fragen:

1. ist in diesem Fall eine Nachfrist möglich?

2. kann oder muss eine Nachfrist gesetzt werden?

3. ist eine Betriebsratswahl anfechtbar, wenn keine Nachfrist zur Erfüllung der Frauenquote gesetzt wird (oder ist dies umgekehrt der Fall, d.h. wenn eine solche Nachfrist gesetzt wird)?

4. wie genau muss beim Setzen der Nachfrist vorgegangen werden - können/müssen der im Wahlausschreiben bereits genannte Wahltermin und der Termin, an dem mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden soll, verschoben werden?

Für Antworten bereits im Voraus vielen Dank.