Erstellt am 26.03.2009 um 18:52 Uhr von Mona-Lisa
@Torsten,
wenn sich tatsächlich nicht mehr Kollegen zur Verfügung stellen, dann wird es bei euch ein 3er Gremium mit einem Nachrücker geben.
Es wird runtergestrippt, bis es passt!
Macht euch auf die Socken, redet mit den Kollegen, es müssen sich doch noch mehr finden lassen.
Erstellt am 26.03.2009 um 21:44 Uhr von Der alte Heini
Psychotorsten
Und hier gibt es noch den § dazu.
§ 11 BetrVG
Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.
Erstellt am 27.03.2009 um 08:28 Uhr von Psychotorsten
Danke!! Das hilft mir weiter.
Erstellt am 27.03.2009 um 09:44 Uhr von Kölner
Eine kleine Anmerkung dazu:
Einen einköpfigen BR darf es bei der Grössenordnung/Anzahl der AN aber nicht geben - soweit geht das 'runterstrippen' dann doch nicht.