Erstellt am 14.06.2005 um 14:18 Uhr von Perseus
Kommt darauf an, wie lange die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragt wurde. Normalerweise kann ein Arbeitgeber für maximal 6 Monate Kurzarbeit beantragen und falls nötig nochmal um 6 Monate verlängern. Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, hätte der eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Kurzarbeit aushandeln müssen. In dieser Verinbarung sollte die Verteilung der Kurzarbeit , die Dauer, Kündigungsverbot und eine eventuelle Zulage des Arbeitgebers zum KUG (Kurzarbeitsgeld geregelt sein )