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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz bei Teilauflösung einer Firma?

B
Berni
Jan 2018 bearbeitet

Als ehemaliges Betriebsratsmitglied habe ich normalerweise Kündigungsschutz bis zum 31.05.2007. Zum Jahresende soll ein Teil der Aufgaben aus unserer Firma herausgelöst werden. Zu diesem Teil gehöre ich auch. Wie sieht es in diesem Falle mit meinem Kündigungsschutz aus? Drei der insgesamt 7 Mitarbeiter sollen gekündigt werden zum Jahresende.

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Community-Antworten (4)

W
w-j-l

31.08.2006 um 15:25 Uhr

Dann wird er Dich eben nach dem 31.05.007 kündigen müssen (Ging denn die Amtszeit des alten BR tatsächlich bis zum 31.5.2006???). Davor ist eine ordentliche Kündigung unzulässig (§15 (1) Satz 2 KSchG).

Bist Du denn auch nicht mehr Ersatzmitglied? Denn dann ließe sich ja der Kündigungsschutz durch Ladung als Ersatzmitglied evtl. "verlängern".

B
Berni

01.09.2006 um 10:48 Uhr

Leider bin ich auch kein Ersatzmitglied. Die Amtszeit des alten Betriebsrates endete glaube ich am 17.5.06. Inzwischen haben wir drei unsere Kündigung zum 31.12.06 erhalten. Wie verhalte ich mich, wenn er mich bis zum 31.05.07 beschäftigen müßte ?

A
Angi1

01.09.2006 um 13:18 Uhr

Hallo Berni,

§ 15 Abs. 5 KSchG. " Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannte Personen in einer Betriebsabteilung beschäftigt die stillgfelegt werden soll, so ist sie in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen."

Ich würde mit diesem § sofort zum BR gehen, damit dieser handelt.

MfG Angi1

B
Berni

04.09.2006 um 15:25 Uhr

Hallo Angi1, vielen Dank für diesen aussagetreffenden Hinweis! MfG Berni

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