Erstellt am 30.05.2005 um 22:24 Uhr von Rollie
>> Nun meine Frage:"Kann Sie mir überhaupt ein Zwischenzeugnis verweigern?"
Welchen Grund kannst Du ihr denn nennen, das sie eins ausstellen müßte ?
Erstellt am 31.05.2005 um 08:26 Uhr von Thomas
in den vergangenen 4,5 Jahren haben sich meine Tätigkeiten um einiges erweitert.
Des weiteren moechte ich mich künftig auch noch anderweitig auf dem Arbeitsmarkt umschauen.
Erstellt am 31.05.2005 um 10:20 Uhr von nidis
Hallo Thomas! Wenn man die GewO interpretiert hast du nur einen Anspruch auf ein Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Falls ihr einem Tarifvertrag unterliegt könnte darin geregelt sein das Du einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast.
Erstellt am 31.05.2005 um 12:11 Uhr von Rollie
Na ja, es gibt schon noch ein paar Gründe, unter denen man ein Zwischenzeugniss verlangen kann, das ist nicht rein eine Frage des Tarifes.
http://www.jobware.de/ra/js/ai/10.html
Erstellt am 31.05.2005 um 12:42 Uhr von Thomas