Erstellt am 28.08.2008 um 09:42 Uhr von pirat
@roswitha,
jepp,
Gründe für ein Zwischenzeugnis findest du hier...
http://www.arbeitsrecht.org/zeugnis/aufbau/topnews06514.html
Erstellt am 28.08.2008 um 10:25 Uhr von klinik
@roswitha,
Kann er nicht. Denke ich weil § 82 Rz 10 BetrVG, Fitting 23.Auflage in Verbindung mit § 94 Rz 30 BetrVG. Du schreibst ein Zwischenzeugnis ausstellen ohne dass sich der MA damit woanders bewerben will? Wenn das so ist, dann greift definitiv der § 82 Rz 10 BetrVG, weil der MA in angemessenen Zeitabständen verlangen kann, dass die im Betrieb jeweils zuständige Stelle mit ihm eine Beurteilung seiner Leistung vornimmt. Die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze sind nach §94 BetrVG ebenfalls Mitbestimmung des BR
Erstellt am 28.08.2008 um 10:45 Uhr von pirat
@klinik,
das setzt aber vorraus, dass ein TV/BV zu allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen besteht....dann ja!
Das konnte ich aus der Frage von @roswitha nicht ersehen...DU??
Erstellt am 28.08.2008 um 12:42 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn kein TV oder BV greift braucht der MA einen triftigen Grund für ein Zwischenzeugnis. Nur so aus "Jux und Dollerei" geht das nicht. Gib bei Google mal "Zwischenzeugnis" ein, da findest Du jede menge Infos.
Erstellt am 28.08.2008 um 13:17 Uhr von klinik
@Pirat,
hast du mal in den § 82 Rz 10 BetrVG,Fitting geschaut? Da steht nichts von TV/BV es ist das Recht des AN an den AG, resultierend aus dem BetrVG.
Erstellt am 28.08.2008 um 14:38 Uhr von peanuts
"...es ist das Recht des AN an den AG, resultierend aus dem BetrVG."
Der Anspruch auf ein Zeugnis oder ein Zwischenzeugnis resultiert mit Sicherheit nicht aus dem BetrVG!
Wie sollen bloß all die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch begründen, die einen Personalrat oder gar keinen *rat haben...
Erstellt am 28.08.2008 um 16:16 Uhr von paula
@klinik
du verwechselst Beurteilung und Zeugnis. Natürlich kann ich als AN verlangen dass mein Vorgesetzter mit mir über meine Leistung spricht und wie meine Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb sind. Aber ein Zwischenzeugnis hat einen anderen Zweck und ist an Formalien geknüpft. Und was die Beurteilungsgrundsätze angeht: das ist dann ja die nächste Kiste die es gilt zu betrachten. Nur weil der AG einen MA beurteilt müssen noch lange nicht Beurteilungsgrundsätze zur Anwendung kommen.
Erstellt am 28.08.2008 um 16:30 Uhr von DonJohnson
Also Paula hat schon Recht. Aber Ausnahmen gibt es. Wenn z.B. der für die Zeugniserteilung zuständige Vorgesetzte die Firma verläßt, oder der AN in ein anderes Unternehmen des Betriebes wechselt und sowas halt...