Erstellt am 29.12.2006 um 11:35 Uhr von Kölner
@Juppi
Vielleicht willst Du Dich ja explizit als Betriebsrätin in einem anderen Betrieb bewerben...
:-)
Ich würde den letzten Satz streichen lassen.
Erstellt am 29.12.2006 um 11:47 Uhr von Bergmann
@ Juppi ,
...die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Dieser Satz ist nur eine "2".Eine "1"=die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
Deine BR-Tätigkeit solltest du streichen lassen ! Nicht jeder hält soviel von BR´s wie wir ! ;-))
Erstellt am 29.12.2006 um 17:02 Uhr von sphinx
Hallo,
Sorry, ich halte ein " zu unserer vollen Zufriedenheit" für eine 3 = ganz schlecht!
eine 4 " zu unserer Zufriedenheit"
eine 2 ist " stets zu unserer vollen Zufriedenheit"
LG
Erstellt am 29.12.2006 um 17:10 Uhr von Fayence
sphinx,
dann gehst Du ja mit Bergmann konform!
"im letzten Absatz wörtlich: Sie erledigt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit."
Erstellt am 04.01.2007 um 14:31 Uhr von Mischu
Hi Juppi,
Aussagen über BR-Tätigkeit haben nichts in einem Zeugnis zu suchen.
Es sei denn, Du willst Dich bei der Gewerkschaft bewerben.
Es gibt Firmen, die stellen Leute deswegen nicht ein, auch wenn sie fachlich geeignet wären.
Gruß
Mischu
Erstellt am 04.01.2007 um 15:14 Uhr von Fayence
"Aussagen über BR-Tätigkeit haben nichts in einem Zeugnis zu suchen."
Mischu,
AN ist seit mehreren Jahren als BRM freigestellt und der AG kann die berufliche Arbeitsleistung nicht mehr verantwortlich beurteilen und nu?
Erstellt am 05.01.2007 um 14:30 Uhr von Mischu
Wenn schon freigestellt, warum dann ein Zwischenzeugnis? Warum beantragt man denn so etwas? So nach dem Motto: Ich bin BR, ich möchte mal wissen, was der AG von mir hält?
Wenn ich eines bräuchte, würde ich darauf achten, das so etwas nicht drinsteht.
Erstellt am 05.01.2007 um 16:21 Uhr von Fayence
Mischu,
ich habe mich nur auf Deine Pauschalaussage "Zeugnis" bezogen.
Wenn ein langjährig freigestelltes BRM Aussagen über seine BR-Tätigkeit aus einem Zeugnis raushalten möchte, gelingt das letztendlich nur über den Verzicht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Aus einem qualifizierten Zeugnis hingegen wird diese Aussage kaum rauszuhalten sein.