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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Formulierungen im Zwischenzeugnis so erlaubt?

J
Juppi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle

Ich hatte ein Zwischenzeugnis beantragt und heute bekommen. Im allgemeinen liest es sich gut aber.... im letzten Absatz wörtlich: Sie erledigt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Aufgrund ihrer positiven Einstellung zur Arbeit ist Fr.... bei Vorgesetzten und Kollegen in gleicher Weise geschätzt. Dies reflektiert auch die Wahl zum Mitglied des Betriebsrates im Mai diesen Jahres

Was soll ich jetzt tun?

Ihn nur darum bitten den Schlußsatz zu entfernen oder was würdet Ihr machen.

Danke für für eure Anregungen

Guten Rutsch alle zusammen

Juppi

9.84508

Community-Antworten (8)

K
Kölner

29.12.2006 um 12:35 Uhr

@Juppi Vielleicht willst Du Dich ja explizit als Betriebsrätin in einem anderen Betrieb bewerben... :-)

Ich würde den letzten Satz streichen lassen.

B
Bergmann

29.12.2006 um 12:47 Uhr

@ Juppi ,

...die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Dieser Satz ist nur eine "2".Eine "1"=die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit

Deine BR-Tätigkeit solltest du streichen lassen ! Nicht jeder hält soviel von BR´s wie wir ! ;-))

S
sphinx

29.12.2006 um 18:02 Uhr

Hallo,

Sorry, ich halte ein " zu unserer vollen Zufriedenheit" für eine 3 = ganz schlecht!

eine 4 " zu unserer Zufriedenheit"

eine 2 ist " stets zu unserer vollen Zufriedenheit"

LG

F
Fayence

29.12.2006 um 18:10 Uhr

sphinx,

dann gehst Du ja mit Bergmann konform!

"im letzten Absatz wörtlich: Sie erledigt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit."

M
Mischu

04.01.2007 um 15:31 Uhr

Hi Juppi, Aussagen über BR-Tätigkeit haben nichts in einem Zeugnis zu suchen. Es sei denn, Du willst Dich bei der Gewerkschaft bewerben. Es gibt Firmen, die stellen Leute deswegen nicht ein, auch wenn sie fachlich geeignet wären. Gruß Mischu

F
Fayence

04.01.2007 um 16:14 Uhr

"Aussagen über BR-Tätigkeit haben nichts in einem Zeugnis zu suchen."

Mischu, AN ist seit mehreren Jahren als BRM freigestellt und der AG kann die berufliche Arbeitsleistung nicht mehr verantwortlich beurteilen und nu?

M
Mischu

05.01.2007 um 15:30 Uhr

Wenn schon freigestellt, warum dann ein Zwischenzeugnis? Warum beantragt man denn so etwas? So nach dem Motto: Ich bin BR, ich möchte mal wissen, was der AG von mir hält? Wenn ich eines bräuchte, würde ich darauf achten, das so etwas nicht drinsteht.

F
Fayence

05.01.2007 um 17:21 Uhr

Mischu,

ich habe mich nur auf Deine Pauschalaussage "Zeugnis" bezogen.

Wenn ein langjährig freigestelltes BRM Aussagen über seine BR-Tätigkeit aus einem Zeugnis raushalten möchte, gelingt das letztendlich nur über den Verzicht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Aus einem qualifizierten Zeugnis hingegen wird diese Aussage kaum rauszuhalten sein.

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