Erstellt am 08.05.2005 um 05:13 Uhr von vollmond
Urlaub ist Urlaub, dabei spielen Stunden keine Rolle. Hat ein AN oder auch ein Azubi Urlaub, wird der gesamte Tag als Urlaub vergütet. Du hattest mit Deiner Vermutung schon Recht.
Erstellt am 09.05.2005 um 06:41 Uhr von Martin
Hallo!
Das sehe ich anders! Der erste Berufsschultag in der Woche ist mit acht Stunden zu vergüten. §9 Abs. 2 Nr. 1 JArbSchg. Es ist unerheblich ob der Azubi Urlaub hat oder nicht. Wenn der Azubi in seinem Urlaub die Berufsschule besucht, hat er dafür die entspr. Vergütung zu bekommen. Der Urlaub darf durch den Berufsschultag nicht verringert werden.
Ausserdem ist der Urlaub bei Azubis möglichst in die Ferienzeit zu legen, damit eben solche Sachen nicht passieren.
bye
Martin
Erstellt am 10.05.2005 um 16:44 Uhr von FirstFlamm1
Urlaub ist nicht Stundenweiße, sondern Tage.
Berufsschule wird zu der Arbeitszeit dazu gerechnet.
Sollte der Azubi von 8-13Uhr Berufsschule haben und danach zu Arbeit müssen. Dann muss den Azubi eine 1/2 Stunden Anfahrtsweg plus eine Stunde Pause angerechnet werden