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Urlaubstage stundenberechnung

K
Kriebi88
Jan 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

meine Frag, ist wie folgt ich arbeite in er 39 Stunden Woche. Pro Werktag arbeite ich 8,75 Stunden und am Wochenende 10 Stunden. Wenn ich aber Urlaub nehme oder krank bin, werden mir nur 7,8 Stunden für den Tag gutgeschrieben und ich habe ein Minus auf meinem Zeitkonto. Ist das richtig so ???

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Community-Antworten (18)

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celestro

22.01.2022 um 13:20 Uhr

Krank ist wie gearbeitet. Wenn Du also an einem Samstag AU bist und dort 10 Stunden eingeplant warst, darf Dir der AG nicht nur 7,8 Stunden berechnen.

C
Catweazle

22.01.2022 um 18:46 Uhr

An den Werktagen aber auch nicht. Wie muss man denn rechnen um mit den Arbeitszeiten auf 35 Stunden zu kommen?

K
kriebi

22.01.2022 um 18:54 Uhr

Also verstehe die Frage zwar nicht ganz von dir Catweazle aber ich versuche mal zu antworten . Ich arbeite wie folgt von 6 Tage am Stück die eine Woche wovon 5 Tage 8,75 sind und der 6 Tage sind 10 Stunden. Dann habe ich vier Tage frei danach arbeite ich 7 Tage durch mit 5 Tagen 8,75 und 2 Tage 10 Stunden dann wieder 4 Tage frei das wiederholt sich dann wieder.

S
seehas

24.01.2022 um 08:45 Uhr

Dann muss an jedem Tag die Stundenzahl angerechnet werden mit der du eingeplant warst. Wenn 10 Stunden geplant waren müssen 10 Stunden angerechnet werden. Wenn Null Stunden geplant waren (Freizeitausgleich) dann werden auch Null Stunden angerechnet.

S
seehas

24.01.2022 um 09:11 Uhr

Bei Urlaub ist es im Übrigen korrekt, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit angerechnet wird.

K
Kriebi88

24.01.2022 um 09:16 Uhr

Okay beim Urlaub ja aber dann doch wohl die 8,75 und nicht die 7,8 Stunden kann ja nicht sein das ich nach dem Urlaub erstmal Stunden nacharbeiten muss.

R
rtjum

24.01.2022 um 10:01 Uhr

zu einer solchen Arbeitszeit gibt es doch sicher eine Betriebsvereinbarung, was sagt die denn zu dem Thema?

R
Relfe

24.01.2022 um 10:22 Uhr

bei dem Schichtsystem gehe ich davon aus, die 4 freien Tage sind Ausgleichstage für die "Mehrstunden" an den anderen Tagen? Wenn dem so ist, dann müsstest Du auch an den Ausgleichstagen Urlaub nehmen, wenn Du eine Woche frei hast, damit Du auf den 39 Stundenschnitt kommst. Wenn du an einen "Arbeitstag" Urlaub hast und trotzdem den Ausgleichstag nimmst, dann bekommst Du am Ausgleichstag Stunden als Ausgleich, die Du gar nicht aufgebaut hattest, somit ist da meiner Rechnung nach doch korrekt, das Du 7,8 Stunden als Urlaub angerechnet bekommst. Die Stunden "Mehrarbeit" bekommst Du dann am "Ausgleichstag" als Freizeit ohne die vorgearbeitet zu haben.

C
celestro

24.01.2022 um 10:50 Uhr

"Bei Urlaub ist es im Übrigen korrekt, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit angerechnet wird."

Hast Du da mal nähere Infos bzw. worauf sich das bezieht? Danke!

K
Kriebi88

24.01.2022 um 11:05 Uhr

Es sind keine Ausgleichstage Nehmen wir mal den Januar als Beispiel hier haben wir 21 Arbeitstage das sind bei 21 x 7,8 =163,8 stunden. Ich arbeite im Januar 18 Tage, die sich wie folgt, zusammen setzten 14 x 8,75 Stunden (Werktage) und 4 x 10 Stunden (Wochenende), das sind zusammen 162,5 Stunden. Der Tarifvertrag wäre der IGz.

R
Relfe

24.01.2022 um 11:23 Uhr

Bundesurlaubsgesetz §11 _ Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Das wird ja bei Dir dann passen mit 7,8 Stunden

wenn Du nur 18 Tage arbeitest bei 21 AT im Januar, was sind dann die 3 Tage die Du nicht arbeitest, wenn es nicht Ausgleichstage sind um den Stundenschnitt zu korrigieren? entweder es sind Urlaubstage oder Ausgleichstage, weil Du je eine 5 Tage-Woche hast und im Schichtmodell arbeitest. Auch Freischichten sind in dem Sinne "Ausgleichstage" mit anderem Namen.

C
celestro

24.01.2022 um 11:42 Uhr

"Bundesurlaubsgesetz §11 _ Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Das wird ja bei Dir dann passen mit 7,8 Stunden"

Was hat das Entgelt mit der Frage zu tun?

R
Relfe

24.01.2022 um 11:46 Uhr

das Entgelt wird doch nach den geleisteten Stunden berechnet, schätze ich mal? Stundenlohn x Stunden = Entgelt also sind doch die Stunden die auf das Stundenkonto für einen Urlaubstag eingetragen werden, quasi der Gegenwert als Entgelt, will ich meinen.

C
celestro

24.01.2022 um 11:48 Uhr

soweit richtig ... die Frage war aber, wieviele Stunden man angerechnet zu bekommen hat. Es mag sein, das man da einen Zusammenhang herstellen könnte. Zwingend ist das mMn aber nicht.

P.S. Würde mich auch wundern, wenn der TS dieses Geld überhaupt bekommt. Ich kenne nur Firmen, wo man irgendwann im Jahr einmalig Urlaubsgeld gezahlt bekommt. Widerrechtlich, aber wird halt so gemacht.

K
Kriebi88

24.01.2022 um 12:03 Uhr

Die Sache ist ja nicht das Geld, aber wenn ich jetzt in einer Woche mir Urlaub nehme oder Krank bin. Egal wie ich es drehe und wende habe ich danach ein minus und werde damit bestraft, weil ich diese nacharbeiten muss.

R
Relfe

24.01.2022 um 12:16 Uhr

@Celestro

Urlaubsentgelt ! nicht Urlaubsgeld (das sind zwei verschiedene Angelegenheiten) Für Urlaubsgeld gibt es noch keinen gesetzlichen Anspruch im BUrlbG soweit ich weiß

C
celestro

24.01.2022 um 12:35 Uhr

Sorry, mein Fehler! Ändert aber nichts an der Aussage ... ich kenne niemanden, der das Urlaubsentgelt zum Zeitpunkt des Urlaubes auch wirklich (im Vorraus) bekommt.

D
DummerHund

24.01.2022 um 20:38 Uhr

Die Antwort wird wohl hier drin liegen:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/zeitkonten-richtig-gestalten-24-entgeltfortzahlung_idesk_PI42323_HI2350649.html

Nur müsste man genau wissen was im derzeitigen Tarifvertrag dazu geregelt ist. Leider ist mir selbst das gerade zu viel die ich gerade in meiner Merkur Bestrahlung mit begleitender Chemo befinde und Medis nehme die mich manchmal abwesend erscheinen lassen. Also auf gut Deutsch gesagt die Sinne rauben. Eine Idee das ganze Schichtsystem mal auf 3 Monate rechnen. Dann sieht man zum einem wie die freien Tage hin kommen und geteilt durch 3 ob die Stundenzahl wie im TV IGZ hin kommen.

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