Hallo zusammen!

Vielleicht kann mir jemand helfen.Das Gesetz sagt, dass bei BR-wahlen über 3Personen eine Listenwahl gemacht werden muss.
Es exestieren bereits zwei Listen,die aber noch nicht abgegeben wurden.
Plötzlich sagen alle,Personenwahl wäre gerechter und man veranstaltet folgende Vereinbarung.Liste 1+2 werden abgegeben - dann wird Liste 3 daraus konstuiert,was eine Zusammenfassung der Namen der beiden anderen Listen - also 1+2 - ist.
Dadurch werden 1+2 ungültig und es kann eine Personenwahl durchgeführt werden.
Sollte dennoch eine vierte Liste auftauchen,wird die 3 ungültig und die 1+2 gelten wieder.
Ist dieser Vorgang so rechtens ?

Noch ne Frage: Wann ist jemand Arbeiter oder Angestellter - wie kann man das an der Wählerliste sehen - und muss dann getrennt gewählt werden?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten
Bernd