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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wechsel innerhalb der Listen

H
Hupe
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betriebsrat besteht grob gesagt aus zwei Listen: 4 Mtglieder der Unabhängigen Liste und 16 Mitglieder von verdi. Die beiden Listen sind sich nicht "grün"! Der erste auf der Liste der Unabhängigen (freigestellt!) hat jetzt mitten in der Wahlperiode die Seiten gewechselt und ist zu verdi übergetreten. Er darf daher nicht mehr an den Sitzungen der Unabhängigen teilnehmen, nimmt aber weiterhin den Platz auf der Unabhängigen Liste ein. Nun meine Fragen: Ist das so rechtens? Kann man dagegen etwas unternehmen (z.B. eine Abwahl veranlassen)? Hattet Ihr schon mal einen ähnlichen Fall?

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

13.05.2007 um 12:05 Uhr

@Hupe, euer Betriebsrat besteht in erster Linie nicht aus Listen, sondern aus dem daraus von den AN gewählten, amtierenden Gremium. Kommt von dem "Listendenken" weg! Die sind nur noch für nachrückende Ersatzmitglieder von Bedeutung! Ihr solltet als Betriebsräte für die AN da sein und nicht untereinander konkurieren. Und was ist eine Sitzung, an der einer nicht mehr teilnehmen darf????

D
Dana

14.05.2007 um 11:27 Uhr

@hupe verstehe ich da was falsch? euer betriebsrat besteht aus 20 mitgliedern????? Muss die Zahl der BR-Mitglieder nicht ungerade sein?

und was meinst du mit "darf nicht mehr an den Sitzungen der Unabhängigen teilnehmen..."? Ihr führt zwei verschiedene Sitzungen - gemäß den Listen - durch??? Da habe ich dich bestimmt missverstanden, oder?

Ihr seid doch EIN Betriebsrat! Da ist es doch egal, wer bei der Wahl auf welcher Liste stand und wer in der Gewerkschaft ist oder nicht? Ihr seid ein Gremium, was sich um die Belange der Belegschaft kümmern soll. Die Mitarbeiter interessiert nicht, wer auf welcher Liste stand, die Mitarbeiter wollen kompetent vertreten werden.

LG Dana

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