Wechsel in Tochtergesellschaft - muss der Wahlvorstand zurücktreten?
Hallo, wir sind mitten in der Betriebsratwahl und zwei Personen aus dem Wahlvorstand werden jetzt in eine Tochtergesellschaft wechseln. Die Tochter hat keinen BR und die Mitarbeiter sind bei uns wahlberechtigt aber nicht wählbar. Müssen die beiden aus dem Wahlvorstand zurücktreten und müssen die auch auf der Wählerliste angepasst werden mit dem aktiven und passiven Wahlrecht? Danke für Infos!
Community-Antworten (1)
27.04.2006 um 11:37 Uhr
Ihr solltet erst einmal klären, ob Ihr nicht weiterhin ein Betrieb seit (was häufig der fall ist, wenn durch die Bildung von Tochterunternehmen sich im Betrieb praktisch nichts ändert außer die Schilder an der Tür).
Wenn die Tochtermitarbeiter bei Euch wahlberechtigt sind (was ansich schon ein Indiz für den gemeinsamen Betrieb sein kann), können sie auch im Wahlvorstand bleiben, da Wahlvorstandsmitglieder wahlberechtigte AN sein sollen.
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