Betriebsratswahl trotz Stilllegung zum 31.03.2006 ?
Müssen wir noch eine Betriebsratswahl durchführen, Stilllegung erfolgt zum 31.03.2006, jedoch sind Sozialplan und Intressenausgleich noch nicht verabschiedet, läuft über Einigungsstelle, welche noch nicht aktiv ist. Kann der aktuelle Betriebsrat über seine Amtszeit von 4Jahren (endet im Mai 2006) weiterbestehen, oder geraten wir ohne Wahl in eine Betriebsratslose Zeitschiene, dies wäre für die Sozialplan Erstellung bei der Einigungsstelle eine Gefährdung.
Community-Antworten (1)
08.02.2006 um 10:35 Uhr
Es muss gewählt werden.
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