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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl trotz Stilllegung zum 31.03.2006 ?

F
Fritz
Nov 2016 bearbeitet

Müssen wir noch eine Betriebsratswahl durchführen, Stilllegung erfolgt zum 31.03.2006, jedoch sind Sozialplan und Intressenausgleich noch nicht verabschiedet, läuft über Einigungsstelle, welche noch nicht aktiv ist. Kann der aktuelle Betriebsrat über seine Amtszeit von 4Jahren (endet im Mai 2006) weiterbestehen, oder geraten wir ohne Wahl in eine Betriebsratslose Zeitschiene, dies wäre für die Sozialplan Erstellung bei der Einigungsstelle eine Gefährdung.

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Community-Antworten (1)

V
viktor

08.02.2006 um 10:35 Uhr

Es muss gewählt werden.

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