Unser Tarifvertrag konkretisiert Paragraph 616 BGB (bezahlte Freistellung) in mehreren Punkten zum Beispiel für die notwendige Arbeit im Berufsverband und auch für die eigene Eheschließung oder dem Tod der Eltern. Was zum Beispiel fehlt ist die bezahlte Freistellung für den Fall der Schöffen-Tätigkeit. Kann man aus der fehlenden Nennung folgern, dass der Arbeitgeber nicht bezahlt freistellen muss, sondern nur unbezahlt?