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Bezahlte Freistellung

TF
Tante Frieda
Apr 2018 bearbeitet

Unser Tarifvertrag konkretisiert Paragraph 616 BGB (bezahlte Freistellung) in mehreren Punkten zum Beispiel für die notwendige Arbeit im Berufsverband und auch für die eigene Eheschließung oder dem Tod der Eltern. Was zum Beispiel fehlt ist die bezahlte Freistellung für den Fall der Schöffen-Tätigkeit. Kann man aus der fehlenden Nennung folgern, dass der Arbeitgeber nicht bezahlt freistellen muss, sondern nur unbezahlt?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

23.04.2018 um 23:22 Uhr

Warum sollte der AG auch die Schöffentätigkeit bezahlen ? Immerhin wird der MA ja entschädigt für den Verdienstausfall.

TF
Tante Frieda

23.04.2018 um 23:33 Uhr

Der Höchstsatz der Entschädigung ist niedriger ist der Verdienstausfall.

T
Teufel

24.04.2018 um 09:19 Uhr

Hallo,

Der AG muss nicht bezahlt freistellen. Entweder nimmt man den Tag frei oder Überstunden. Oder man geht zu Gericht und kommt danach wieder zur Arbeit.

B
Brigachkatz

24.04.2018 um 10:36 Uhr

Ich bekomme für einen Gerichtstag die unbezahlte Freistellung des AG, erstattet wird vom Arbeitsgericht nur meine Kernzeit (3,5 Stunden), der Rest ist "Privatvergnügen".

R
rako1966

24.04.2018 um 18:03 Uhr

Lest mal http://www.schoeffenwahl.de/arbeitgeber/ und da Punkt 2 letzter Absatz sowie Punkt 4. Ich denke das erklärt einiges.. Aber noch mal zur Kernfrage: "Kann man aus der fehlenden Nennung folgern, dass der Arbeitgeber nicht bezahlt freistellen muss?": Nein, das kann man nicht. TV kann nicht gegen Gesetz verstoßen, kann also den allgemeinen Anspruch nach §616 BGB nicht außer Kraft setzen, sondern eben nur Anwendungsfälle konkretisieren bzw. eine eigenständige Regelung die besser ist als §616 konstituieren. Also kann eine derartige Aufzählung in TV nicht abschließend sein. Aber §616 ist eben auch schwammig genug, dass kaum jemand versteht wo und wann dieser § anwendbar ist. z.B. wird kaum jemand noch zu einem Arztbesuch bezahlt freigestellt, obwohl das in vielen Fällen ein typischer Anwendungsfall für §616 ist. Aber wer wird sich darum auch mit dem AG streiten?? Insofern gut, dass der TV einige Fälle konkretisiert.

G
ganther

25.04.2018 um 11:10 Uhr

616 kann sogar durch den Arbeitsvertrag abbedungen werden... Nur mal so am Rande

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