Erstellt am 16.04.2018 um 16:43 Uhr von celestro
Der WV hat hier absolut nichts zu "kamellen". Und ob der Kandidat die Wahl annimmt oder nicht, wird man sehen. Er muß jedenfalls keine Erklärung abgeben und er kann die Wahl auch ruhig annehmen. Auch wenn er dann vermutlich 3 Wochen später ausscheidet.
Erstellt am 17.04.2018 um 12:23 Uhr von Renate_BR_Ffm
Danke für die Antwort. Okay, der Wahlvorstand hat nichts zu karamellen.
Bleibt die Frage, ob der Kandidat seine Kündigung vor der Wahl "betriebsöffentlich" machen kann/darf. Für die Wähler wäre es ja gut, zu wissen, dass er sie nicht mehr vertreten wird in den kommenden Jahren. Und der Kandidat würde das auch wohl gerne tun, da er die Kandidatur ja nicht mehr zurückziehen kann. Allerdings sind die Briefwahlunterlagen schon raus und einzelne auch schon zurück gekommen.
Erstellt am 17.04.2018 um 12:52 Uhr von celestro
können und dürfen ? Natürlich ... wenn er mag. Aber da anscheinend schon einige abgestimmt haben, stellt sich die Frage nach dem Sinn.