Hallo Leute

Wir haben ein kompliziertes Problem.
Unser BR hat am 14.04. seinen letzten Tag im Amt.
Er kann selber keinen Wahlvorstand bestellen.
Es gibt bei uns einen KBR und einen GBR.
Nun hat der KBR gutmütig 3 MA als Wahlvorstand bestellt. (inkl. meiner Person)
Da es aber einen GBR gibt, hätte doch der KBR dies gar nicht machen dürfen.
So kann der AG natürlich anfechten.
Die wichtige Frage ist nun, verlieren wir grundsätzlich den Kündigungsschutz ?
Bzw. ergibt sich eventuell eine Lücke, wenn der GBR das bei Anfechtung nachträglich macht ?

Vielen Dank für nützliche Tipps.