Erstellt am 28.01.2010 um 20:42 Uhr von okiscorpion
(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden. In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.
Erstellt am 28.01.2010 um 23:59 Uhr von azrael
@ALBrecht: einfach mal ein klares "ja" zu: Mitarbeiter bestimmen.
selbstverständlich ist es nicht sinnvoll einfach irgendeinen zu bestimmen der dieses amt dann ablehnt. also fragt vorher rum (oder ein aushang am schwarzen brett) wer sich für die aufgabe zur verfügung stellt. anschließend einigt ihr euch im br und bestimmt die mitarbeiter.
Erstellt am 30.01.2010 um 19:42 Uhr von ALBrecht
@azrael:
Perfekt! das wollte ich wissen. Danke dir!
ALBrecht