Erstellt am 07.02.2018 um 08:55 Uhr von outofmemory
"Wer legt die Reihenfolge der Kandidaten auf den Vorschlagslisten fest?"
Der Listenführer
"Was kann man tun wenn man mit der Reihenfolge nicht einverstanden ist, weil die unteren Kandidaten sowieso keine Chance haben im Betriebsrat mitzuwirken?"
Mit dem Listenführer darüber sprechen und bei Uneinigkeit sich nicht in der Liste eintragen
"Kann jeder Kandidat auch einzeln eine Liste einreichen, um seine Chancen zu erhöhen?"
Es gibt keine Begrenzung im Bezug auf Anzahl der Listen. Jeder könnte also eine Liste einreichen, sofern er ausreichend Stützunterschriften für seine Liste bekommt.
Meiner Einschätzung nach, hat eine Liste mit nur einem Kandidaten wenig Erfolgschancen, da die eine Person und schon sehr viele Mitarbeiter ansprechen müsste, dass sie ausreichend Stimmen bekommt um im BR zu landen.
Erstellt am 07.02.2018 um 09:01 Uhr von BRHamburg
Es gibt keine Regel wie die Plätze auf einer Liste fest gelegt werden. Hier kann jeder Ersteller seine Methode wählen. Deshalb bleibt außer Reden auch nur wenig um eine Reihenfolge zu ändern. Wenn du die Vorraussetzungen für eine eigene Liste erfüllen kannst ( notwendig Anzahl der Stütz Unterschriften ) kannst du deine eigene Liste machen. Ob diese Möglichkeit auch sinnvoll ist kannst nur du entscheidend. Eine Liste mit nur einem Kandidaten macht meiner persönlichen Meinung nach keinen Sinn.
Erstellt am 07.02.2018 um 09:03 Uhr von Krambambuli
Schlechte Chance?
Wenn man sich einen zu wählenden BR von 9 Mitglieder vorstellt, die eine Liste bekommt 100 Stimmen und die 1er-Liste 12 Stimmen, ist der Kollege drin - es sei denn, er scheitert an der Quote des Minderheitengeschlechts.
Ist doch recht gut
Erstellt am 07.02.2018 um 11:17 Uhr von Kmaximilian
Bei uns würde nicht nur ich eine eigene Liste machen, sondern fast alle anderen Kandidaten auch, da eigentlich fast jeder lieber eine Personenwahl gehabt hätte. Auch ca. neunzig Prozent der Belegschaft sind für eine Personenwahl. Wer legt eigentlich nach dem Gesetz fest, welches Wahlverfahren angewandt wird?
Erstellt am 07.02.2018 um 11:26 Uhr von wdliss
Das legt das Gesetz selbst fest, Kmaximilian . Wenn nur eine Liste eingereicht wird Personenwahl, werden mehrere Listen eingereicht Listenwahl.
Erstellt am 07.02.2018 um 11:58 Uhr von KMaximilian
Das weiß ich, aber wer legt fest, welches Wahlverfahren angewandt wird?
Erstellt am 07.02.2018 um 12:14 Uhr von wdliss
Da es im Gesetz steht hat es wohl der Gesetzgeber festgelegt??
Alle reichen ihre Listen beim Wahlvorstand ein und der zählt dann durch wieviele Listen er hat und wie er die Wahl weiter durchzuführen hat.