Erstellt am 27.03.2006 um 11:45 Uhr von AO
So wie die Liste aufgestellt wurde MUSS sie abgegeben werden. Denn im Falle einer weiteren Liste (gilt nur bei Betrieben mit mehr als 50 Angestellten)spielt die Reihenfolge der Aufstellung eine wichtige Rolle.
Diese Listenreihenfolge kann nur auf dem Stimmzettel vom Wahlvorstand in die alphabetische Reihenfolge geändert weren, wenn es denn beim vereinfachten Wahlverfahren bleibt.
So weit mein Verständnis. Ich hoffe Dir geholfen zu haben und bitte im Falle einer anderen Rechtslage meinen Fauxpas zu entschuldigen.
AO
Erstellt am 27.03.2006 um 11:55 Uhr von Ramses II
floh,
es wäre nett wenn Du Deine Antworten beim ursprünglichen Beitrag anhängst und nicht jedes Mal einen neuen Beitrag aufmachst, das erhöht die Lesbrakeit.
Die Reihenfolge kann prinzipiell der Listenführer festlegen.. Es entspricht aber meinem demokratischen Grundverständnis dass dieser das zusammen mit den Kandidaten macht.
Die Reihenfolge MUSS übrigens feststehen BEVOR die Stützunterschriften gesammelt werden!
Hast Du Dich mit solchen Dingen wie "einheitliche Urkunde" und so schon beschäftigt? Ich habe nämlich das Gefühl dass Du Gefahr läufst eine ungültige Liste abzuliefern.
Erstellt am 27.03.2006 um 14:55 Uhr von floh
Hallo Ramses,
meine versehentlich zuviel eingetragenen Beiträge wurden inzwischen gelöscht.
Es ist so: Ich habe eine Vorschlagsliste eröffnet. Alle Kandidaten, die sich dort eingetragen haben, haben gleichzeitig eine Stützunterschrift geleistet. Vorschlagsliste und Stützunterschriften sind miteinander verbunden, mittels eines Tackers.
Die Kandidatenliste ist mit Teil 1 betitelt, Name, Vorname, etc.
Und die Stützunterschriften sind mit Teil 2 betitelt. Der 2. Teil, also die Stützunterschriften sind bereits auf der ersten Seite mit drauf.
dh. Ich habe 21 Kandidaten in einer Tabelle. Darunter ist dann Teil 2: Stützunterschriften. Der 2. Teil der Stützunterschriften ist dann mit fortlaufender Nr. mit dem 1. Teil verbunden.
Gruß
floh
Liebe Grüße
floh