Erstellt am 16.03.2006 um 17:13 Uhr von Kölner
Diejenigen, die auf einer Liste aufgestellt werden...
Erstellt am 16.03.2006 um 17:17 Uhr von w-j-l
Nicht zwangsläufig Kölner,
wenn es einer als Listenvertreter in die Hand nimmt, dann MACHT der das, und muss nicht mal zwangsläufig selbst kandidieren.
Aber grundsätzlich sollte es natürlich sein wie Du sagst.
Erstellt am 16.03.2006 um 17:40 Uhr von Kölner
Witzbold. Und wie funktioniert das ganze System der Listenplatzeinteilung? Mit einer übereinstimmenden Willenserklärung ("ich regele den Listenplatz und Du, Kandidat lässt Dich darauf ein") und Vollmacht gemäß § 164 BGB. Der Listenvertreter ist im weitesten Sinne damit als Erfüllungsgehilfe des Kandidaten zu betrachten...
...ergo?
Aber dennoch Vielen Dank, "w-j-l", hier funktionieren wir wieder als "Redner und Gegenredner".
Erstellt am 16.03.2006 um 17:49 Uhr von Abakus
Mit anderen Worten, dafür gibt es keine feste Regel. Es ist Sache der Kandidaten und des Listenführers, sich irgendwie zu einigen.
Erstellt am 16.03.2006 um 19:06 Uhr von w-j-l
Das zeigt doch die Diskussion hier schon. Es geht alles, was das Volk mit sich machen läßt. Und es gibt eben die Listenvertreter die einfach MACHEN.
Mehr wollte ich ja auch nicht damit sagen.
Erstellt am 16.03.2006 um 20:28 Uhr von Fayence
"Er musste warten bis....."
" Es geht alles, was das Volk mit sich machen läßt. Und es gibt eben die Listenvertreter die einfach MACHEN."
"Deshalb stehe ich auf meiner Liste natürlich ganz oben!"
Sehr aufschlussreich, lieber w-j-l... oder vielleicht besser Euer Durchlaucht ;-)
Erstellt am 16.03.2006 um 20:41 Uhr von w-j-l
Hallo Fayence,
nun aber mal ganz langsam, da wollen wir aber nicht verschiedene Threads mischen.
Das hier war resignativ-satirisch gemeint. Du kannst doch sonst so gut zwischen den Zeilen lesen.
Was ich in einem andern Thread zu unserer Liste gesagt habe, bezog sich genau auf das Problem, dass sich im dortigen Beispiel eine Liste eben nicht vorher über die Verteilung geeinigt hat, und es jetzt plötzlich Listenwahl gibt (oh Jammmer).
Wir haben das bei uns einvernehmlich gemacht, und genau deshalb stehe ich oben.
Was Du da machst, das grenzt ja an tendenziöse Berichterstattung :-)
Erstellt am 16.03.2006 um 20:46 Uhr von Kölner
@w-j-l
Ich sage nur "§ 118 BetrVG"
Erstellt am 16.03.2006 um 21:18 Uhr von w-j-l
Was denn? Übst Du so etwas berufsmäßig? Berichterstattung in einem Tendenzbetrieb?
Erstellt am 16.03.2006 um 21:39 Uhr von Kölner
Nein, nein!
Das ist enthusiastisch-tragödisch!
Erstellt am 17.03.2006 um 10:53 Uhr von BR-Mädel
Lieber Macaermer! Deine Frage ist garnicht so unbedeutend, wie manche glauben! In unserer Firma ging man zunächst naiverweise davon aus, daß sich sowieso niemand anderes als die bisherigen BR's aufstellen lassen. Und so trug sich ohne Überlegung ein Kollege auf Platz 1 der Liste ein, weil er zwei Tage später in Urlaub ging. Und weil die anderen BR's zufällig am Tisch saßen, trug man diese ebenfalls willkürlich auf die oberen Plätze ein, obwohl sie eigentlich nur Ersatzmitglieder sein wollten (Listenführer: "der Platz ist wurscht, es wird eh nur EINE Liste geben"). Pah, und am letzten Tag der Einreichung wurden so manche Äugelein groß, weil noch weitere Listen eingereicht wurden! Nun werden die Mägdelein und Bübelein auf den oberen Plätzen ordentliche BR's sein (obwohl sie's garnicht wollten). Oder sie lehnen die Wahl zum ordentlichen Mitglied ab. Bei denen, die listenmäßig im Mittelfeld spielen, ist die Enttäuschung groß, weil sie auf die hinteren Plätze rutschen werden.
Du siehst, lieber Macaermer, der Listenführer ist nicht zu beneiden. Er sollte, BEVOR er Leute auf die Vorschlagsliste setzt, fragen, wer sich als ordentliches BR-Mitglied richtig reinknieen will und wer mit der Ersatzbank liebäugelt. Wenn - wie bei uns - das Köpflein auf Standby geschaltet ist, kann man böse Überraschungen erleben.
Alles Gute für Eure Wahl!
BR-Mädel