Ein AN sollte eine Stelle nach interner Ausschreibung bekommen, es wurden auch Details vereinbart, und der AN hat per E-Mail das Angebot angenommen. Dann wurde doch ein externer Bewerber genommen. Der BR hat die Zustimmung zur Einstellung verweigert, der AG hat nach §100 BetrVG die Einstellung dennoch vorgenommen, der BR hat der Dringlichkeit widersprochen, der AG hat beim Arbeitsgericht Klage auf Ersetzung der Zustimmung eingereicht. So weit, so gut. Jetzt hat aber der interne AN ein Alternativangebot im Betrieb angenommen. Jetzt müsste eigentlich der BR den Beschluss nach §100 zurücknehmen, da die Sache vom Tisch ist (und ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht sinnlos). Frage: kann das durch einen erneuten Beschluss getan werden? Danke, und allen einen schönen 3. Advent!