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Schwerbehindertenvertretung

Online-Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung

5 Minuten Lesezeit
24.11.2022

Im Herbst 2026 wird die Schwerbehindertenvertretung neu gewählt, zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November. Oft arbeitet ein Teil der Wahlberechtigten im Home-Office oder an einem zweiten Standort. Damit steht früh die Frage im Raum, ob die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung auch per Videokonferenz laufen darf.

Für Sie als Vertrauensperson hängt die Rechtssicherheit der Wahl am Format: Ein gemischter Ablauf aus Präsenz und Videokonferenz oder eine zu späte Einladung macht die Wahl angreifbar.

Ein Mann schaut in die Kamera und trägt ein Headset

Kurzfassung: Die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung darf als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, allerdings nur im vereinfachten Wahlverfahren. § 20 Abs. 5 der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) erlaubt das dauerhaft, solange Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. Abgestimmt wird danach schriftlich per Briefwahl nach § 11 SchwbVWO, nicht in der Konferenz selbst. Eine hybride Versammlung aus Präsenz und Videokonferenz lässt die Wahlordnung nicht zu.

Wann das vereinfachte Wahlverfahren gilt

Die SBV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren ist nach § 18 SchwbVWO Pflicht, wenn der Betrieb nicht aus räumlich weiter auseinanderliegenden Teilen besteht und dort weniger als fünfzig Wahlberechtigte beschäftigt sind. Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, läuft die Wahl im förmlichen Verfahren mit Wahlvorstand: Dort gibt es keine Wahlversammlung und damit keine Videokonferenz.

Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen (§ 177 Abs. 2 SGB IX), gewählt wird alle vier Jahre (§ 177 Abs. 5 SGB IX). Die Übersicht zur SBV-Wahl stellt beide Verfahren mit ihren Fristen gegenüber.

Einladung: spätestens drei Wochen vor Ablauf der Amtszeit

Die amtierende Schwerbehindertenvertretung lädt die Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit ein, durch Aushang oder auf anderem geeigneten Weg (§ 19 SchwbVWO). Eine E-Mail genügt, solange sie jeden Wahlberechtigten erreicht. Rechnen Sie die Frist rückwärts vom Ende der Amtszeit, nicht vom Wunschtermin. Existiert noch keine Schwerbehindertenvertretung, können drei Wahlberechtigte, der Betriebsrat oder das Integrationsamt einladen.

Formulierungen samt Einwahldaten liefert der Musterbrief für die Einladung zur Online-Wahlversammlung. Mögliche Kandidaten für die SBV-Wahl sprechen Sie am besten vor der Einladung an.

Die Wahlversammlung online durchführen

Wer die SBV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren online abwickelt, startet mit der Wahlleitung: Die Teilnehmer wählen sie mit einfacher Stimmenmehrheit (§ 20 SchwbVWO). Dieser Beschluss ist keine geheime Wahl, in der Konferenz genügt ein Handzeichen in der Kamera. Prüfen Sie die Wahlberechtigung: Jeder nennt bei eingeschalteter Kamera seinen Namen, die Wahlleitung hakt die Liste ab.

Danach beschließt die Versammlung die Zahl der Stellvertreter, und jeder Wahlberechtigte darf Kandidaten vorschlagen (§ 20 Abs. 2 SchwbVWO). Den Ablauf Punkt für Punkt listet die Checkliste zur Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren.

FormatZulässigRechtsgrundlageStimmabgabeFallstrick
PräsenzJa§ 20 Abs. 1 bis 3 SchwbVWOStimmzettel vor OrtKein barrierefreier Raum
Video- oder TelefonkonferenzJa, nur vereinfachtes Verfahren§ 20 Abs. 5 SchwbVWOSchriftlich nach § 11 SchwbVWOEs wurde eine Aufzeichnung gemacht
HybridNeinFehlt in der SchwbVWOEntfälltNicht erlaubt, Wahl ist anfechtbar

Briefwahl bei der SBV-Wahl nach der Versammlung

Für die Stimmabgabe verweist § 20 Abs. 5 SchwbVWO auf § 11 SchwbVWO. Die Wahlberechtigten erhalten Stimmzettel, Wahlumschlag, eine vorgedruckte Erklärung des Briefwählers und einen Freiumschlag, dazu soll ein Merkblatt zur schriftlichen Stimmabgabe kommen. Im vereinfachten Verfahren übernimmt die Wahlleitung diese Aufgaben, einen Wahlvorstand gibt es nicht.

Vertrauensperson und Stellvertretung werden in getrennten Wahlgängen gewählt, es braucht also mehrere Stimmzettel. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Unterlagen gehen unaufgefordert an alle Wahlberechtigten, auch an die, die bei der Konferenz gefehlt haben (§ 11 Abs. 2 SchwbVWO). Das Wahlgeheimnis gilt auch hier: Jeder füllt den Stimmzettel unbeobachtet aus, der Wahlumschlag macht die Stimmabgabe anonym.

Vertraulichkeit und Technik in der Konferenz

Für die Vertraulichkeit, die § 20 Abs. 5 SchwbVWO verlangt, sorgt jeder Teilnehmer im eigenen Raum: Solange die Wahlversammlung der SBV läuft, darf keine weitere Person im Raum sein. Lassen Sie sich das zu Beginn bestätigen, im Streitfall ist das Ihr Nachweis. Einladung und Einwahldaten gehen nur an teilnahmeberechtigte Personen und dürfen nicht weitergeleitet werden.

Technisch heißt das: verschlüsselte Verbindungen, ein geprüftes Konferenzprogramm nach anerkannten Sicherheitsstandards und kein Administratorzugriff des Arbeitgebers auf die Inhalte. Die Technik stellt der Arbeitgeber auf seine Kosten. Fällt die Verbindung aus, unterbricht die Wahlleitung und setzt fort, wenn alle zurück sind.

Barrierefreiheit in der Videokonferenz

Die Barrierefreiheit der Konferenz entscheidet, wer mitmachen kann. Klären Sie vor der Einladung: Erzeugt das Programm Live-Untertitel, lässt sich eine Gebärdensprachdolmetschung einbinden, und läuft die Bedienung mit Screenreader ohne Maus? Für Unterlagen, Stimmzettel und Hilfspersonen gelten eigene Regeln, gesammelt im Beitrag SBV-Wahl barrierefrei durchführen. Typische Softwarehürden beschreibt der Beitrag zu digitalen Barrieren im Arbeitsalltag.

Wenn bei der Wahl etwas schiefgeht

Ein Verstoß gegen die Vorschriften über das Wahlverfahren macht die Wahl anfechtbar. Im Online-Fall führen dazu vor allem eine hybride Versammlung und eine zu späte Einladung. Über eine Wahlanfechtung entscheidet das Arbeitsgericht, binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 19 Abs. 2 BetrVG über § 177 Abs. 6 SGB IX).

Mit der Bekanntgabe beginnt die vierjährige Amtszeit der neugewählten SBV.

Häufige Fragen

Was ist eine Wahlversammlung?

Die Wahlversammlung ist das Treffen aller Wahlberechtigten, in dem die Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird.

Darf die Wahlversammlung der SBV online stattfinden?

Ja, sie darf als Video- oder Telefonkonferenz laufen, allerdings nur im vereinfachten Wahlverfahren. Voraussetzung ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können (§ 20 Abs. 5 SchwbVWO). Die Regelung gilt unbefristet.

Wie wird nach einer Online-Wahlversammlung abgestimmt?

Die SBV-Wahl wird als Briefwahl abgeschlossen, schriftlich nach § 11 SchwbVWO. Die Wahlleitung versendet die Unterlagen an alle Wahlberechtigten, abgestimmt wird nicht in der Konferenz.

Ist eine hybride Wahlversammlung erlaubt?

Nein. Für eine Mischung, bei der ein Teil im Raum sitzt und ein Teil zugeschaltet ist, fehlt die Rechtsgrundlage. Eine Hybridwahl ist anfechtbar.

Darf die Online-Wahlversammlung aufgezeichnet werden?

Nein, § 20 Abs. 5 SchwbVWO verbietet die Aufzeichnung ausdrücklich. Das betrifft den Mitschnitt der Software wie die private Handyaufnahme. Ein Protokoll in Textform bleibt erlaubt.

Die SBV-Wahl online vorbereiten

Erlaubt ist die Wahlversammlung als Videokonferenz, sie hängt aber an Fristen, Technik und sauberer Briefwahl. Die Checkliste zur Online-Wahlversammlung führt Einladung, Konferenz und Briefwahl der Reihe nach auf, die Übersichtsseite SBV-Wahl auf einen Blick hält alle drei Ablaufpläne zum Download bereit. Verantworten Sie die SBV-Wahl online, gehen Sie den Ablauf vorab in einem Wahl-Seminar durch.

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