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Schwerbehindertenvertretung

Checkliste
Bildung einer Schwerbehindertenvertretung

AufgabenWas ist zu tun?Erledigt
Grundsätze
(§ 177 Abs. 1 SGB IX)
  • Zur Wahl einer SBV müssen mindestens 5 schwerbehinderte oder gleichgestellt behinderte Menschen im Betrieb/Betriebsteilen dauerhaft beschäftigt sein
  • Es werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt.
  • Verpflichtung des Betriebsrats auf Hinwirkung (§ 176 SGB IX)
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(§ 177 Abs. 2, 3 SGB IX, § 155 Abs. 3 SGB IX)
  • Wahlberechtigt sind alle Schwerbehinderten aus dem Betrieb bzw. den einzelnen Betriebsteilen
  • Voraussetzungen zur Wählbarkeit:
    • Mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt
    • Ausnahme: Betrieb/Betriebsteil besteht noch kein Jahr
    • Über 18 Jahre
  • Besteht ein Gesamtbetriebsrat ist eine Gesamtschwerbehindertenvertretung zu wählen
Wahltermin (§ 177 Abs. 5 SGB IX)
  •  Rglm. Wahlen alle 4 Jahre im Zeitraum 1. Oktober bis 30. November
  • Außerhalb dieses Zeitraums Wahl nur in folgenden Ausnahmefällen:
    • Noch keine SBV vorhanden
    • Wahlanfechtung
    • Auflösung des Amtes, kein Stellvertreter rückt nach 
Wahlgrundsätze
(§ 177 Abs. 6 SGB IX, §§ 1,19, 20 SchwbVWO)
  • Wahl ist geheim, unmittelbar und nach Grundsätzen der Mehrheitswahl
  • In Betrieben und Dienststellen mit weniger als 50 Wahlberechtigten gilt grundsätzlich das vereinfachte Wahlverfahren, sofern die Teile nicht räumlich weit auseinanderliegen.
  • Noch keine SBV vorhanden: drei Wahlberechtigte, der Betriebsrat oder Personalrat sowie das Integrationsamt können zur Wahlversammlung einladen
  • Vor der Wahl ist ein Wahlvorstand zu bestellen beziehungsweise im vereinfachten Verfahren die Wahlversammlung ordnungsgemäß einzuleiten
Amtszeit und vorzeitiges Erlöschen (§ 177 Abs. 7 und 8 SGB IX)
  • 4 Jahre
  • Beginn durch Veröffentlichung des Wahlergebnisses oder durch Ende der Amtszeit des Vorgängers
  • Vorzeitige Auflösung in folgenden Fällen:
    • Wählbarkeitsverlust
    • Ausscheidung aus dem Betrieb durch Vertrauensperson
    • Amtsverzicht durch Vertrauensperson
    • Beschluss des Widerspruchsausschuss des Integrationsamtes (§ 177 Abs. 8 SGB IX)
Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung
(§ 180 SGB IX)
  • Ist für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat errichtet, wählen die einzelnen SBVen eine Gesamtschwer-behindertenvertretung
  • Ist nur in einem Betrieb eine SBV gewählt, nimmt diese die Rechte und Pflichten der Gesamtschwer-behindertenvertretung wahr
  • Besteht ein Konzernbetriebsrat, wählen die Gesamtschwer-behindertenvertretungen eine Konzernschwerbehindertenvertretung

Musterbrief

Einladung zur Schwerbehindertenversammlung

Musterbrief

Abmeldung vom Arbeitsplatz

Musterbrief

Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Musterbrief

Antragsformulare zur Feststellung der Behinderung

Musterbrief

Antrag auf Aussetzung eines BR-Beschlusses

Musterbrief

Anzeige an die Agentur für Arbeit und Verzeichnis der Schwerbehinderten

Musterbrief

Auflistung aller Schwerbehinderten

Musterbrief

Auflistung der schwerbehinderten Beschäftigten

Checkliste

Checkliste: Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Musterbrief

Behindertengerechte Beschäftigung und Arbeitsplatzanpassung

Themen und Funktionen
Checklisten, Musterbriefe & Musterbetriebsvereinbarungen