Digitale Barrieren im Arbeitsalltag: So handeln Sie als SBV
Fast ein Jahr ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nun in Kraft. Doch in vielen Betrieben sieht die Realität noch anders aus: Software ohne Screenreader-Unterstützung, PDFs, die kein Programm vorlesen kann, Videokonferenzen ohne Untertitel. Für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte sind das keine Kleinigkeiten – das sind täglich wiederkehrende Hürden, die Arbeit erschweren oder bestimmte Aufgaben schlicht unmöglich machen.
Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie die erste Anlaufstelle. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wo digitale Barrieren im Betrieb entstehen, was das Gesetz dazu sagt und wie Sie konkret handeln können.
Was sind digitale Barrieren?
Digitale Barrieren entstehen überall dort, wo Technologie genutzt wird und nicht für alle Menschen bedienbar ist. Das betrifft längst nicht nur klassische Bürojobs.
Typische Beispiele nach Bereich:
- Büro und Verwaltung: Programme mit zu kleiner Schrift, fehlender Tastaturbedienung oder Inhalten, die ein Screenreader nicht erfasst. Intranet-Seiten ohne klare Struktur, Formulare ohne Beschriftung, HR-Portale mit Zeitlimits oder unbedienbaren Dropdowns.
- Dokumente: Gescannte PDFs ohne Texterkennung, Excel-Dateien ohne Alternativtexte, Präsentationen ohne barrierefreien Export. Was optisch gut aussieht, bleibt für Assistenzsoftware oft unlesbar.
- Kommunikation und Meetings: Videokonferenzen ohne Untertitel, Sprachnachrichten ohne Transkript, Chat-Tools ohne Vorlese-Funktion.
- Digitale Schulungen: Lernplattformen ohne Tastaturnavigation, Videos ohne Audiodeskription, Texte ohne gut lesbare Struktur.
- Home-Office: Im Betrieb gibt es oft Anpassungen, zuhause fehlt dann die Ausstattung – höhenverstellbarer Schreibtisch, zweiter Bildschirm, Spezialtastatur, Spracherkennung oder Vergrößerungssoftware.
- Produktion und Logistik: Touchscreens, die nur mit bestimmten Bewegungen bedienbar sind. Handscanner ohne Sprachausgabe. Anzeigetafeln ohne ausreichenden Kontrast.
Wichtig: Digitale Barrieren wirken je nach Sehvermögen, Hörvermögen, Motorik, Konzentrationsfähigkeit oder chronischer Erkrankung unterschiedlich stark. Häufig ist nicht eine einzelne Hürde, sondern eine Kette kleiner Hindernisse, die sich im Alltag stapeln.
Warum das mehr ist als eine technische Frage
Digitale Barrieren haben echte Folgen:
- Produktivität sinkt: Umwege und Workarounds werden nötig.
- Fehlerquote steigt: Informationen werden übersehen oder falsch verstanden.
- Stress und Erschöpfung nehmen zu: Vermeintlich einfache Aufgaben kosten unverhältnismäßig viel Kraft.
- Teilhabe leidet: Beteiligung in Meetings, Projekten und Weiterbildung nimmt ab.
Viele Betroffene sprechen das nicht offen an. Aus Scham, aus Angst vor Stigmatisierung oder weil sie glauben, damit alleine zu sein. Genau hier können Sie als SBV Türen öffnen.
Rechtlicher Rahmen, den Sie kennen sollten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, schwerbehinderte Beschäftigte mit geeigneten technischen Arbeitsmitteln auszustatten und den Arbeitsplatz barrierefrei zu gestalten. Das schließt digitale Werkzeuge ausdrücklich ein (§ 164 SGB IX). Als SBV haben Sie nach § 178 Abs. 2 SGB IX außerdem das Recht, frühzeitig in alle Maßnahmen eingebunden zu werden, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, auch bei der Einführung neuer Software.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es richtet sich vor allem an barrierefreie Produkte und Dienstleistungen für Endkunden. Für interne Arbeitsmittel bleibt der Anspruch über § 164 SGB IX zentral. Gleichzeitig hat das BFSG aber Signalwirkung: Wenn Hersteller im Konsumbereich barrierefrei liefern müssen, lässt sich die Forderung nach einer barrierefreien Betriebsversion gut begründen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was Sie als SBV konkret tun können
1. Aktiv hinschauen, nicht warten
Digitale Barrieren werden selten gemeldet. Fragen Sie gezielt nach, zum Beispiel:
- Kannst du deine Arbeitsaufgaben mit den vorhandenen digitalen Mitteln vollständig erledigen?
- Gibt es Programme oder Systeme, bei denen du täglich Umwege gehen musst?
- Hat neue Software etwas an deiner Arbeitssituation verschlechtert?
- Funktionieren deine Hilfsmittel mit allen genutzten Anwendungen?
- Hast du im Home-Office die gleiche Ausstattung wie am betrieblichen Arbeitsplatz?
2. Barrieren sauber dokumentieren
Konkrete Beispiele sind Ihre stärkste Grundlage. Halten Sie fest:
- Welches System ist betroffen?
- Welche Hürde tritt auf?
- Welche Auswirkungen hat das im Alltag?
- Wer ist betroffen (anonymisiert, wenn nötig)?
Je genauer die Beschreibung, desto schwerer lässt sich das Thema wegschieben.
3. Arbeitgeber frühzeitig einbinden und Maßnahmen einfordern
Informieren Sie den Arbeitgeber schriftlich und benennen Sie konkrete Anpassungen, zum Beispiel:
- Software: Barrierefreie Version beschaffen oder upgraden.
- Hilfsmittel: Screenreader, Sprachsteuerung, Vergrößerungssoftware installieren und konfigurieren.
- IT-Kompetenz: IT zum Thema barrierefreie Systemgestaltung schulen.
- Dokumente: Vorlagen, Formulare und Intranet-Inhalte barrierefrei gestalten.
- Home-Office: Technische Hilfsmittel auch für zuhause bereitstellen.
Bestehen Sie darauf, vor dem Rollout neuer Systeme eingebunden zu werden. Nachträgliche Anpassungen sind fast immer teurer.
4. Inklusionsvereinbarung als Hebel nutzen
Wenn es eine Inklusionsvereinbarung gibt oder Sie eine verhandeln: Verankern Sie digitale Barrierefreiheit als festen Punkt. Mit klaren Mindestanforderungen, Prüfprozess vor Einführung neuer Tools und einer benannten Ansprechperson in der IT.
5. Integrationsamt einbinden
Integrationsämter beraten technisch und können Kosten für Hilfsmittel oder Anpassungen übernehmen oder bezuschussen. Das ist besonders hilfreich, wenn der Arbeitgeber bei Kosten blockt.
Schnell-Check: 10 digitale Barrieren, die Sie sofort erkennen
Nutzen Sie diese Liste für einen kurzen Praxis-Check, gerne gemeinsam mit Betroffenen oder der IT:
- Tastatur statt Maus: Lässt sich alles per Tab-Taste erreichen und bedienen?
- Kontraste: Sind Texte auch bei schlechter Sicht klar lesbar?
- Schriftgröße: Kann man ohne Layoutbruch zoomen?
- PDFs: Sind Überschriften, Listen und Tabellen als Struktur erkennbar?
- Bilder: Gibt es Alternativtexte oder zumindest eine Textbeschreibung?
- Videos: Gibt es Untertitel oder Transkripte?
- Fehlermeldungen: Sagen sie klar, was zu tun ist?
- Audio: Ist der Ton in Meetings zuverlässig, ohne extreme Lautstärke?
- Sprache: Sind Texte verständlich, auch ohne IT-Wissen?
- Mobil: Funktioniert alles auch auf kleinen Bildschirmen und mit Assistenzfunktionen?
Fragen für Ihr Gespräch mit IT und Arbeitgeber
Wenn Sie nur einen Termin bekommen, machen Sie ihn wirksam:
- Standards: Welche Barrierefreiheitsprüfung gibt es vor dem Rollout neuer Tools?
- Zuständigkeit: Wer ist verantwortlich – IT, Einkauf, HR oder Datenschutz?
- Updates: Wie werden Updates geprüft? Einmal barrierefrei heißt nicht dauerhaft barrierefrei.
- Meldestelle: Wohin können Beschäftigte Barrieren niedrigschwellig melden?
- Alternativen: Was ist der Plan, wenn ein Tool nicht nutzbar ist?
- Schulung: Gibt es Schulungen in ruhigem Tempo und mit gut nachvollziehbaren Materialien?
- Tests: Werden Betroffene in Tests mit Assistenztechnik einbezogen?
👉 Praxistipp: Bitten Sie nicht nur um Barrierefreiheit. Bitten Sie um einen Prozess. Ein Prozess bleibt, auch wenn Personen wechseln.
Ihre SBV-Agenda: So kommen Sie ins Handeln
Schritt 1: Sichtbar machen (in 2 Wochen)
- Sammeln Sie typische Stolperstellen über eine kurze anonyme Abfrage.
- Priorisieren Sie nach Wirkung: Was blockiert Arbeit täglich?
Schritt 2: Sofortmaßnahmen sichern (in 4 bis 6 Wochen)
- Vereinbaren Sie pragmatische Übergänge: Alternativformate, längere Fristen, Assistenzlösungen.
- Klären Sie Zuständigkeiten und Eskalationswege.
Schritt 3: Standards festziehen (in 2 bis 3 Monaten)
- Barrierefreiheit als Pflichtpunkt in Beschaffung und Einführung neuer Systeme.
- Testphase mit Betroffenen und klaren Abnahmekriterien.
- Regelmäßiger Check bestehender Kernsysteme.
So entsteht aus Einzelproblemen eine verlässliche Lösung, die Beschäftigte spürbar entlastet.
Nutzen Sie diesen Moment
In vielen Betriebe wurden in den letzten Jahren digitale Systeme schnell eingeführt oder ausgebaut. Barrierefreiheit wurde dabei häufig nicht mitgedacht. Das BFSG hat das Thema in die Öffentlichkeit gebracht. Das gibt Ihnen als SBV ein zusätzliches Argument, bevor das nächste System eingeführt wird, ohne dass Sie eingebunden sind.