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Schwerbehindertenvertretung

Checkliste
Ablauf der SBV-Wahl auf einen Blick - Förmliches Wahlverfahren

Ablauf der SBV-Wahl auf einen Blick - Förmliches Wahlverfahren
 EreignisRechtsgrundlage                  Frist Erledigt
1.

Bestellung des Wahlvorstands

  • durch die amtierende SBV oder
  • durch drei Wahlberechtigte, Betriebs- oder Personalrat, Integrationsamt


§ 1 Abs. 1 SchwbVWO


§ 1 Abs. 2 SchwbVWO

Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit

Keine Frist, sofern noch keine SBV vorhanden

2.

Erste Sitzung des Wahlvorstands

  • Beschluss einer Geschäftsordnung
  • Aufstellung eines Arbeitsplans
§ 2 Abs. 1, Abs. 3 SchwbVWO

Unverzüglich nach Bestellung des WV

3.

Vorbereitung der Wahl

  • Bestimmung eines Wahltermins (Ort, Tag und Zeit)
  • Bestellung von Wahlhelfern/innen
  • Festlegung der Anzahl der Stellvertreter/innen
  • Unterrichtung ausländischer Wahlberechtigter
  • Erstellung der Wählerliste
  • Ggfs. Beschluss über schriftliche Stimmabgabe



§ 2 Abs. 1 S. 2 SchwbVWO

§ 2 Abs. 4 SchbVWO

§ 2 Abs. 5 SchwbVWO

§ 3 Abs. 1 SchwbVWO

§ 11 Abs. 2 SchwbVWO

Unverzüglich bis Erlass des Wahlausschreibens
4.

Erlass des Wahlausschreibens

= Einleitung der Wahl

§ 5 Abs. 1 SchwbVWO

Spätestens 6 Wochen vor dem Wahltag

5.

Aushang der Wählerliste und Wahlordnung

§ 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SchwbVWOUnverzüglich nach Erlass des Wahlausschreibens
6.Einsprüche gegen Richtigkeit der Wählerliste§ 4 Abs. 1 SchwbVWOInnerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens
7.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Prüfung der Wahlvorschläge unverzüglich nach deren Eingang

§ 6 Abs. 1 SchwbVWOInnerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens
8.

Nachfrist zur Einreichung gültiger Wahlvorschläge

sofern innerhalb der Einreichungsfrist kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist, ist eine Nachfrist von 1 Woche zu setzen

-> wenn bis zum Ende der Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag vorliegt: Bekanntmachung, dass die Wahl nicht stattfindet

§ 7 Abs. 1 SchwbVWO
Unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist
9.

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben

§ 8 SchwbVWO
Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe
10.

Stimmabgabe am Tag der Wahl

§§ 9 bis 12 SchwbVWOSpätestens 1 Woche vor Ablauf der Amtszeit
11.

Feststellung des Wahlergebnisses

§ 13 Abs. 1 SchwbVWOUnverzüglich nach Abschluss der Wahl
12.

Benachrichtigung der Gewählten

§ 14 SchwbVWO
Unverzüglich nach Feststellung des Wahl-ergebnisses schriftlich gegen Empfangsbestätigung
13.

Bekanntmachung der Gewählten

durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben

Gleichzeitig: Mitteilung an den Arbeitgeber, den Betriebs- bzw. Personalrat, die zuständige Gewerkschaft sowie ggfs. die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Haupt-SBV

§ 15 SchwbVWO

Sobald die Namen endgültig feststehen

Unverzüglich

14.

Übergabe der Wahlunterlagen

§ 16 SchwbVWO 

Musterbrief

Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Musterbrief

Antragsformulare zur Feststellung der Behinderung

Musterbrief

Anzeige an die Agentur für Arbeit und Verzeichnis der Schwerbehinderten

Musterbrief

Auflistung aller Schwerbehinderten

Musterbrief

Auflistung der schwerbehinderten Beschäftigten

Checkliste

Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

Musterbrief

Unterlassene Umsetzung von vereinbarten BEM-Maßnahmen

Checkliste

Beschäftigung Schwerbehinderter – arbeitsrechtliche Pflicht

Musterbrief

Beschäftigungspflichtquote richtig berechnen

Checkliste

Bildung einer Schwerbehindertenvertretung

Themen und Funktionen
Checklisten, Musterbriefe & Musterbetriebsvereinbarungen