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Betriebsratsarbeit 4.0: Kann ChatGPT als Informationsquelle genutzt werden?

2 Minuten Lesezeit

Dem Betriebsrat stellen sich täglich rechtliche Fragen. Um hier schnell zu Lösungen zu kommen, gibt es mit ChatGPT eine weitere Möglichkeit der Informationsgewinnung, nämlich ein mit künstlicher Intelligenz ausgestatteter Chatbot.

Eine Roboter Hand trifft auf eine Menschen Hand

1. Was ist ChatGPT (Chatbot)?

Die Firma OpenAI forscht auf dem Gebiet künstlicher Intelligenz und hat mit ChatGPT einen Chatbot (Textgenerator) im Internet veröffentlicht. Der Chatbot verwendet künstliche Intelligenz, um sich mit Menschen in natürlicher Sprache zu unterhalten. Die Benutzer können Fragen stellen, auf welche das System Antworten geben kann. Die Eingabe einer Frage kann per Text- oder Audioeingabe erfolgen.

2. Wie funktioniert ChatGPT?

Dem Chatbot ChatGPT können Fragen jeder Art gestellt werden. Zum Beispiel stellt der Betriebsrat die Frage: Muss der Betriebsrat bei der Kündigung eines Mitarbeiters angehört werden? Der Chatbot antwortet dann auf diese Frage, indem ein Antworttext generiert wird. ChatGPT kann insofern einen menschlichen Dialog simulieren, Nachfragen beantworten, falsche Annahmen revidieren und unangemessene Anfragen zurückweisen. Indem der Nutzer in der Eingabemaske eine Frage einstellt, bekommt er in kürzester Zeit darauf eine Antwort generiert.

3. Wie kann ChatGPT die Betriebsratsarbeit unterstützen und kann der Betriebsrat davon profitieren?

Zur schnellen Beantwortung von Fragen kann ChatGPT die Betriebsratstätigkeit hilfreich unterstützen. Gerade aber bei juristischen Fragestellungen wird ChatGPT eine sorgfältige Recherche im Internet oder letztendlich die Beratung bei einem Rechtsanwalt nicht ersetzen können – zu groß ist die Fehlerrate und zu ungenau sind die Auskünfte. Dies haben bereits zahlreiche Rechtsanwälte nach der Analyse von Antworten auf Testfragen aus dem Betriebsverfassungsrecht bestätigt. Aber nichtsdestotrotz: ChatGPT kann durchaus als zusätzliches Tool zur Informationsgewinnung gesehen werden. Der Betriebsrat kann im begrenzten Rahmen davon profitieren, z.B. indem er ChatGPT Text-Entwürfe schreiben lässt oder einfache Fragen stellt, die mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten sind. Die Ergebnisse sollten aber unbedingt durch ein geschultes BR-Mitglied oder einen Rechtsanwalt sorgfältig überprüft und nicht unreflektiert verwendet werden.

Sinnvoll eingesetzt kann ChatGPT ein nützliches Tool für den Betriebsrat sein. Auch wenn die Ergebnisse bisher noch zu ungenau, bisweilen sogar falsch oder widersprüchlich sind, man erhält ohne große Suche ein schnelles Ergebnis auf konkrete Fragen. Derzeit bleibt abzuwarten, inwieweit die künstliche Intelligenz des Chatbots in der Lage ist, selbst zu lernen und sich soweit zu verbessern, dass ChatGPT irgendwann als verlässliches Tool des Betriebsrats genutzt werden kann.

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