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Das sind Inklusionsbetriebe

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Die Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb soll den Übergang zu einer Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorbereiten. In diesen Betrieben erhalten Menschen mit Behinderung Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung.

Ein Mann steht neben einer Frau im freien

Die Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb soll den Übergang zu einer Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorbereiten. In diesen Betrieben erhalten Menschen mit Behinderung Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung.

Bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand werden Inklusionsbetriebe besonders berücksichtigt, vgl. § 224 Abs. 2 SGB IX.

Die Zahl der Inklusionsbetriebe wächst stetig. Im Jahr 2020 wurden 945 Inklusionsbetriebe von den Integrationsämtern anerkannt und gefördert. In allen Inklusionsbetrieben zusammen arbeiteten rund 13.590 schwerbehinderte Menschen, davon waren mehr als 12.590 Personen durch ihre Behinderung beruflich besonders beeinträchtigt.

Inklusionsbetriebe sind in § 215 SGB IX definiert. Es handelt sich um rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen. Es kann sich aber auch um unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen handeln. Dabei geht es um eine Beschäftigung von Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe andernfalls aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt.

In Inklusionsbetrieben werden mindestens 30 % schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Dieser Anteil soll jedoch in der Regel 50 % nicht übersteigen. Dabei ist die Definition des „schwerbehinderten Menschen“ eine etwas andere, als die sonst gebräuchliche:

Schwerbehinderte Menschen im Sinne dieser Vorschrift sind schwerbehinderte Menschen, die

  • eine Benachteiligung haben, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Inklusionsbetriebes erschwert,
  • nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen,
  • nach Beendigung einer schulischen Bildung nur dann Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie zuvor in einem Inklusionsbetrieb weiterqualifiziert werden sowie
  • langzeitarbeitslos sind.

Nicht zu verwechseln mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

In Deutschland arbeiten über 300.000 Menschen mit Behinderungen in „Werkstätten für behinderte Menschen“ (WfbM).

In WfbMs arbeiten Menschen mit Behinderung, die voll erwerbsgemindert sind und aufgrund ihrer reduzierten Leistungsfähigkeit in der Regel keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten.

Das wirtschaftliche Ergebnis steht bei der Werkstattleistung nicht im Vordergrund, sondern die berufliche Entwicklung inklusive der Sozialkompetenz und Persönlichkeitsentwicklung.

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