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Schwerbehindertenvertretung

Checkliste
Beschäftigung Schwerbehinderter – arbeitsrechtliche Pflicht

Inhalt der Verpflichtung
  • Prüfung von Einstellungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen gemäß § 164 SGB IX
  • ACHTUNG: Kein gerichtlich durchsetzbarer Einstellungsanspruch!
Informationspflicht des
Arbeitgebers
  • Unterrichtung über
    • Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit
    • Vermittlungsvorschläge des Integrationsfachdienstes
    • im Unternehmen eingegangene Bewerbungen
  • Pflicht zur Unterrichtung
    • der Schwerbehindertenvertretung/des Betriebsrats
    • rechtzeitig, vollständig und unverzüglich nach Eingang
Mitwirkungsrechte
  • Pflicht zur Erörterung der Entscheidung mit Arbeitnehmervertretung, wenn
    • Arbeitgeber unbesetzte Pflichtarbeitsplätze hat
    • Schwerbehindertenvertretung mit geplanter Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden
    • auch insoweit kein Einstellungsanspruch des Betreffenden
Verbot der Benachteiligung
  • Begriff:
    • jede Differenzierung,
    • die unmittelbar an Behinderung anknüpft oder
    • auf bestimmte Merkmale von Behinderten abstellt,
    • die nur Behinderte (nicht) aufweisen
  • Folge der Verletzung
    • Schadensersatzpflicht (unabhängig vom Verschulden!)
    • Angemessene Entschädigung
      • Zugrundelegung des fiktiven Monatsgehalts, das der Schwerbehinderte erzielt hätte, wenn eine
        Einstellung erfolgt wäre
      • grundsätzlich beschränkt auf drei Monatsgehälter
      • kann aber im Einzelfall wesentlich höher sein (bei grob fehlerhafter Entscheidung des Arbeitgebers)
    • Ausnahme: sachlicher Grund für unterschiedliche Behandlung
  • Beweislast
    • Schwerbehinderter: Tatsachen, die eine Benachteiligung vermuten lassen
    • Arbeitgeber: Vortrag von Tatsachen dafür, dass Behinderung nicht Grund für Ungleichbehandlung
  • Geltend machen des Anspruchs
    • Schriftform (SMS, E-Mail oder Fax nicht ausreichend!)
    • konkrete Bezifferung des Anspruchs
      • Zugrundelegung des Monatsgehalts
      • bei Nicht-Kenntnis: ortsübliches und angemessenes Gehalt
    • Frist: innerhalb von zwei Monaten seit Entscheidung des Arbeitgebers
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Musterbrief

Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Musterbrief

Antragsformulare zur Feststellung der Behinderung

Musterbrief

Anzeige an die Agentur für Arbeit und Verzeichnis der Schwerbehinderten

Musterbrief

Auflistung aller Schwerbehinderten

Musterbrief

Auflistung der schwerbehinderten Beschäftigten

Checkliste

Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

Musterbrief

Unterlassene Umsetzung von vereinbarten BEM-Maßnahmen

Musterbrief

Beschäftigungspflichtquote richtig berechnen

Checkliste

Bildung einer Schwerbehindertenvertretung

Musterbrief

Beschäftigung von Schwerbehinderten

Themen und Funktionen
Checklisten, Musterbriefe & Musterbetriebsvereinbarungen