SGB 9 2018 – § 82: Leistungen zur Förderung der Verständigung

Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen

Kapitel 13: Soziale Teilhabe


§ 82:Leistungen zur Förderung der Verständigung

Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen. § 17 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.