Teil 3: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
Kapitel 4: Kündigungsschutz
§ 169:Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen.
§ 169:Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen.