Teil 2: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
Kapitel 10: Statistik
§ 143:Bundesstatistik
Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Teils und zu seiner Fortentwicklung werden Erhebungen über
- 1.
- die Leistungsberechtigten und
- 2.
- die Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfe