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Gesetze
Entgelttransparenzgesetz
Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern
Abschnitt 1:
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Ziel des Gesetzes
§ 2
Anwendungsbereich
§ 3
Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
§ 4
Feststellung von gleicher oder gleichwertiger Arbeit, benachteiligungsfreie Entgeltsysteme
§ 5
Allgemeine Begriffsbestimmungen
§ 6
Aufgaben von Arbeitgebern, Tarifvertragsparteien und betrieblichen Interessenvertretungen
§ 7
Entgeltgleichheitsgebot
§ 8
Unwirksamkeit von Vereinbarungen
§ 9
Maßregelungsverbot
Abschnitt 2:
Individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit
§ 10
Individueller Auskunftsanspruch
§ 11
Angabe zu Vergleichstätigkeit und Vergleichsentgelt
§ 12
Reichweite
§ 13
Aufgaben und Rechte des Betriebsrates
§ 14
Verfahren bei tarifgebundenen und tarifanwendenden Arbeitgebern
§ 15
Verfahren bei nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Arbeitgebern
§ 16
Öffentlicher Dienst
Abschnitt 3:
Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit
§ 17
Betriebliche Prüfverfahren
§ 18
Durchführung betrieblicher Prüfverfahren
§ 19
Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen
§ 20
Mitwirkung und Information
Abschnitt 4:
Berichtspflichten für Arbeitgeber
§ 21
Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit
§ 22
Berichtszeitraum und Veröffentlichung
Abschnitt 5:
Evaluation, Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, Übergangsbestimmungen
§ 23
Evaluation und Berichterstattung
§ 24
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten
§ 25
Übergangsbestimmungen
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