Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1:Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.
§ 1:Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.