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Gesetze
Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
Erster Teil:
Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
Erster Abschnitt:
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Wahlvorstand
§ 2
Wählerliste
§ 3
Wahlausschreiben
§ 4
Einspruch gegen die Wählerliste
§ 5
Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
Zweiter Abschnitt:
Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
Erster Unterabschnitt:
Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
§ 6
Vorschlagslisten
§ 7
Prüfung der Vorschlagslisten
§ 8
Ungültige Vorschlagslisten
§ 9
Nachfrist für Vorschlagslisten
§ 10
Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Zweiter Unterabschnitt:
Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
§ 11
Stimmabgabe
§ 12
Wahlvorgang
§ 13
Öffentliche Stimmauszählung
§ 14
Verfahren bei der Stimmauszählung
§ 15
Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
§ 16
Wahlniederschrift
§ 17
Benachrichtigung der Gewählten
§ 18
Bekanntmachung der Gewählten
§ 19
Aufbewahrung der Wahlakten
Dritter Unterabschnitt:
Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
§ 20
Stimmabgabe
§ 21
Stimmauszählung
§ 22
Ermittlung der Gewählten
§ 23
Wahlniederschrift, Bekanntmachung
Dritter Abschnitt:
Schriftliche Stimmabgabe
§ 24
Voraussetzungen
§ 25
Stimmabgabe
§ 26
Verfahren bei der Stimmabgabe
Vierter Abschnitt:
Wahlvorschläge der Gewerkschaften
§ 27
Voraussetzungen, Verfahren
Zweiter Teil:
Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
Erster Abschnitt:
Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)
Erster Unterabschnitt:
Wahl des Wahlvorstands
§ 28
Einladung zur Wahlversammlung
§ 29
Wahl des Wahlvorstands
Zweiter Unterabschnitt:
Wahl des Betriebsrats
§ 30
Wahlvorstand, Wählerliste
§ 31
Wahlausschreiben
§ 32
Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
§ 33
Wahlvorschläge
§ 34
Wahlverfahren
§ 35
Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
Zweiter Abschnitt:
Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
§ 36
Wahlvorstand, Wahlverfahren
Dritter Abschnitt:
Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
§ 37
Wahlverfahren
Dritter Teil:
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 38
Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
§ 39
Durchführung der Wahl
§ 40
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
Vierter Teil:
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 41
Berechnung der Fristen
§ 42
Bereich der Seeschifffahrt
§ 43
Inkrafttreten
Schlussformel
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