Erstellt am 14.07.2017 um 19:55 Uhr von BRHamburg
Ich denke auch das ihr eine Sondersitzung machen müsst. Nur wenn keine Gründe bestehen die Einzelmassnahme zu Wiedersprechen könntet ihr auch durch Schweigen zustimmen.
Erstellt am 14.07.2017 um 21:39 Uhr von Pjöööng
Wozu eine außerordentliche Sitzung wenn der Arbeitgeber Fristverlängerung gewährt?
Erstellt am 14.07.2017 um 21:58 Uhr von titaptopper
Ds BetrVG legt die Fristen eindeutig fest. Kann das individuell geändert werden?
Erstellt am 15.07.2017 um 07:28 Uhr von gironimo
Bei brisanten Fällen würde ich auch eher dazu tendieren, die Frist einzuhalten - aber bei "normalen" Vorgängen sollte die Zusage des AG zur Fristverlängerung ausreichen. Es gibt doch noch so etwas wie vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Erstellt am 15.07.2017 um 12:23 Uhr von Challenger
Die Äusserungsfristen nach §§ 99,102 BetrVG sind keine gesetzlichen Ausschlussfristen wie zB im Wahlanfechtungsverfahren nach §19 BetrVG. Sie können deshalb nach Absprache mit dem AG verlängert werden. Vergleich :
BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 561/85
Amtlicher Leitsatz:
1. Die einwöchige Anhörungsfrist verlängert sich auch bei Massenentlassungen nicht automatisch um einen bestimmten, für angemessen anzusehenden Zeitraum. Sie kann zwar durch Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber verlängert werden. Jedoch besteht auch bei Massenentlassungen kein Anspruch des Betriebsrats auf Abschluß einer solchen Vereinbarung.
" In dem Antrag von der Gl steht jedoch, es wäre ausreichend den Antrag am 09.08. zu beschliessen."
Ich sehe hier überhaupt keine Veranlassung, weshalb eine ausserordentliche Sitzung anzuberaumen wäre.
Erstellt am 15.07.2017 um 13:58 Uhr von Ernsthaft
@Columbus
Bitte beachte auch, dass ein AG nur für notwendige BR-Kosten aufkommen muss und eine außerordentliche Handlung immer etwas voraussetzt, die einem zu dieser zwingt.
Ist sie nicht notwendig oder ev. auch vermeidbar, werden dadurch entstandene Kosten nicht selten zu einem Privatvergnügen.
Und da die Erklärung des AG hier eindeutig zu sein scheint, könnte das auch hier der Fall sein.
Erstellt am 15.07.2017 um 14:17 Uhr von Columbus
Vielen Dank Kollegen. Mittlerweile seh ich auch keine Notwendigkeit für eine Sondersitzung. Es besteht ja keine Dringlichkeit und Einstellungen sind ja immer gut.
Erstellt am 15.07.2017 um 17:20 Uhr von Pjöööng
Zitat (Ernsthaft):
"Bitte beachte auch, dass ein AG nur für notwendige BR-Kosten aufkommen muss und eine außerordentliche Handlung immer etwas voraussetzt, die einem zu dieser zwingt."
Wo gibt es denn hier eine außerordentliche Handlung? Das ist doch wieder einmal völlig abstrus was Du hier schreibst.