Als Pflegedienstleitung für die Betriebsratswahl aufstellen lassen
Guten Tag,
ich arbeite als Pflegedienstleitung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Wir haben bereits einen bestehenden Betriebsrat.
Nun wollte ich herausfinden ob es in der Theorie möglich wäre mich bei der nächsten Neuwahl für den Betriebsrat aufstellen zu lassen.
Hierbei bin ich ziemlich schnell auf den § 5 BetrVG gestoßen welcher regelt wer ein leitender Angestellter ist und somit (so wie ich vermute) nicht für die Wahl aufgestellt werden darf.
Vorweg möchte ich erwähnen das ich nicht befugt bin eigenmächtig Personal einzustellen, abzumahnen oder zu entlassen.
Eventuell relevant wäre in meinem Fall wenn überhaupt nur der (3) 3.:
Zitat von Betriebsverfassungsgesetz § 5 Arbeitnehmer:
"(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
[...]
- regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein."
Meiner Meinung nach ist das allerdings sehr offen formuliert, da kann man ja einiges reininterpretieren.
Ich mache mir Sorgen, falls ich versuchen sollte mich aufzustellen zu lassen und ich nun aber doch als leitender Angestellter gelten sollte und so nicht zur Wahl zugelassen werden, ich keinen Kündigungsschutz habe. Das die Geschäftsführung in so einem Fall natürlich dann alles daran setzen würde so jemanden auszutauschen ist eigentlich fast selbstredend.
Mir geht es nicht generell darum das ich Kündigungsschutz haben möchte, sondern es werden seitens des Arbeitgebers wirklich fragliche Methoden verwendet welche ich, auch als Pflegedienstleitung (oder auch grade eben als Pflegedienstleitung) nicht mittragen oder vor Mitarbeitern rechtfertigen kann. Ich möchte aber auch nicht einfach in den Sack hauen, weil es dann für alle Mitarbeiter nur noch schlimmer werden würde.
Und unser Betriebsrat kann wirklich Verstärkung gebrauchen.
Was eventuell noch relevant sein könnte, ist dass ich keinen Arbeitsvertrag als Pflegedienstleitung habe, sondern lediglich als stellv. Pflegedienstleitung, da mein Arbeitgeber mir bisher nie einen neuen Vertrag als Pflegedienstleitung angeboten hat und ich aber auch den Ball flach gehalten habe, weil mir hierdurch bisher keine Nachteile entstanden sind.
Wie ist eure Meinung hierzu? Darf ich mich aufstellen lassen? Sollte ich mich aufstellen lassen?
Community-Antworten (9)
02.09.2023 um 01:39 Uhr
Hast Du bei vorangegangenen Wahlen aktiv den BR wählen dürfen? Dann wurdest Du bislang nämlich nicht als leitender Angestellter gesehen. Das muss nicht heißen, dass Du nicht trotzdem einer bist ... es wäre aber zumindest ein Anhaltspunkt.
02.09.2023 um 01:54 Uhr
Die letzte Wahl ist schon eine ganze Weile her, dort durfte ich aktiv wählen. Allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht als Pflegedienstleitung tätig.
02.09.2023 um 03:04 Uhr
dann bleibt nur, den BR zu kontaktieren und sich die Info zu holen, ob Du als leitender Angesteller betrachtet wirst. Also ob die Person an der Stelle immer schon mitwählen und gewählt werden durfte, oder nicht.
Wobei der Wahlvorstand das auch ganz anders sehen kann bzw. nur ein Gericht eine endgültige Klärung bieten könnte.
02.09.2023 um 12:03 Uhr
Ich denke, du bist wählbar. Die Handlungsvollmacht in Personalangelegenheiten ist in der rechtlichen Beurteilung der Knackpunkt in der Definition. Andere Merkmale wie Prokura oder Kostenstellenverantwortlichkeit sind nachrangig zu betrachtende Merkmale eines LA.
02.09.2023 um 12:39 Uhr
Interessant ist hier ein Blick ins Kündigungsschutzgesetz und dessen Definition, die klarer beschrieben ist. Du bist kein leitender Angestellter lt. Gesetz.
02.09.2023 um 15:18 Uhr
Letztendlich wird dies bei den nächsten Wahlen der Wahlvorstand entscheiden. Taucht dein Name auf der Wählerliste auf, sehe ich nach dem bisher Beschriebenen kein Grund warum du nicht wählbar wärest.
04.09.2023 um 09:22 Uhr
Etwas womit du selber klarkommen musst ist die Vertretung widerstreitender Interessen. Während du als PDL der verlängerte Arm der GF bist und in besonderer Weise Weisungen unterliegst bist du als BR der Gegenpart. Schwierig ist es dabei auch zu unterscheiden in welcher Funktion du was wissen darfst und welche Information du an wen weitergeben darfst. Das kann schwierig werden für dich, und es kann Probleme geben mit dem Vertrauen der Menschen mit denen du in der jeweiligen Situation zusammen arbeitest.
04.09.2023 um 12:09 Uhr
"Schwierig ist es dabei auch zu unterscheiden in welcher Funktion du was wissen darfst und welche Information du an wen weitergeben darfst."
Diese Aussage lese ich immer wieder und habe sie noch nie verstanden.
04.09.2023 um 13:33 Uhr
Ich habe schon Abteilungsleiter (keine leitenden Angestellten) mit Betriebsratsmandat erlebt - und es hat hervorragend geklappt.
Die Abteilung lief und der partnerschaftliche Führungsstil wurde von den Mitarbeitern geschätzt, da das gegenseitige Vertrauen von niemandem missbraucht wurde.
Mir sind keine Situationen bekannt, in denen diejenigen wirklich mal Interessenkonflikte, auch im Hinblick auf die erhaltenen Informationen, auszutragen hatten.
Der AG hat zwar offen seine Bedenken zu dieser Konstellation geäußert, aber er war sich bewusst dass jeder weitere Schritt eine Behinderung der BR-Arbeit dargestellt hätte. Das war ein Punkt, wo die Kollegen etwas standhaft sein mussten, was aber im großen und ganzen gut geklappt hat.
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