Guten Tag,

ich arbeite als Pflegedienstleitung in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Wir haben bereits einen bestehenden Betriebsrat.

Nun wollte ich herausfinden ob es in der Theorie möglich wäre mich bei der nächsten Neuwahl für den Betriebsrat aufstellen zu lassen.

Hierbei bin ich ziemlich schnell auf den § 5 BetrVG gestoßen welcher regelt wer ein leitender Angestellter ist und somit (so wie ich vermute) nicht für die Wahl aufgestellt werden darf.

Vorweg möchte ich erwähnen das ich nicht befugt bin eigenmächtig Personal einzustellen, abzumahnen oder zu entlassen.

Eventuell relevant wäre in meinem Fall wenn überhaupt nur der (3) 3.:

Zitat von Betriebsverfassungsgesetz § 5 Arbeitnehmer:

"(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

[...]

3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein."

Meiner Meinung nach ist das allerdings sehr offen formuliert, da kann man ja einiges reininterpretieren.

Ich mache mir Sorgen, falls ich versuchen sollte mich aufzustellen zu lassen und ich nun aber doch als leitender Angestellter gelten sollte und so nicht zur Wahl zugelassen werden, ich keinen Kündigungsschutz habe.
Das die Geschäftsführung in so einem Fall natürlich dann alles daran setzen würde so jemanden auszutauschen ist eigentlich fast selbstredend.

Mir geht es nicht generell darum das ich Kündigungsschutz haben möchte, sondern es werden seitens des Arbeitgebers wirklich fragliche Methoden verwendet welche ich, auch als Pflegedienstleitung (oder auch grade eben als Pflegedienstleitung) nicht mittragen oder vor Mitarbeitern rechtfertigen kann. Ich möchte aber auch nicht einfach in den Sack hauen, weil es dann für alle Mitarbeiter nur noch schlimmer werden würde.

Und unser Betriebsrat kann wirklich Verstärkung gebrauchen.

Was eventuell noch relevant sein könnte, ist dass ich keinen Arbeitsvertrag als Pflegedienstleitung habe, sondern lediglich als stellv. Pflegedienstleitung, da mein Arbeitgeber mir bisher nie einen neuen Vertrag als Pflegedienstleitung angeboten hat und ich aber auch den Ball flach gehalten habe, weil mir hierdurch bisher keine Nachteile entstanden sind.

Wie ist eure Meinung hierzu?
Darf ich mich aufstellen lassen?
Sollte ich mich aufstellen lassen?