Erstellt am 25.05.2023 um 06:31 Uhr von Erbsenzähler
Wenn die Wahl vor dem Kündigungstermin ist würde es gehen. Nur es bringt nichts mehr. Gekündigt ist gekündigt...
Erstellt am 25.05.2023 um 08:56 Uhr von nicht brauchen
Erbsenzähler: bringt nichts mehr???
Es geht und ist auch legitim. Die Zeit bis zum Kündigungstermin bist du dann Br oder Ersatz (falls du gewählt wirst).
Es könnte ja auch sein, dass der AG sagt "Bleibe und ich zahle dir das Doppelte...."
Wenn du dann von der Kündigung absiehst ist das keine Neueinstellung und du behältst dein Amt oder....
Erstellt am 25.05.2023 um 09:39 Uhr von celestro
Du kannst Dich als Kandidat aufstellen, ja. Aber wofür? Du willst die Firma doch verlassen ...
Erstellt am 25.05.2023 um 10:04 Uhr von petermännchen
Irgendwie absurd: wann beginnt denn die Amtszeit? Nach Deinem Ausscheiden aus der Firma oder davor? Wie lange wärst du BRM? Absurd....
Erstellt am 25.05.2023 um 11:57 Uhr von Muschelschubser
Es klang zuerst absurd, ja, aber dennoch interessieren mich stets die Hintergründe bevor ich über so etwas urteile.
Insofern:
vielen Dank für Deinen Edit im Ausgangsbeitrag.
Also gehe ich Recht in der Annahme, dass (nach Deinen Beispieldaten) die Kündigung zum 30.06. erfolgt wäre, Du aber am 21.06. (also vorher) das Angebot für die Anschluss-Beschäftigung angenommen hast?
Das ist ja zumindest zeitlich eine nahtlose Weiterbeschäftigung.
Jetzt wäre natürlich interessant, wie Ihr das vertragsrechtlich gelöst habt.
Es ist ja z.B. ein Unterschied, ob Ihr im gegenseitigen Einvernehmen die Kündigung rückgängig gemacht habt und das ganze als Versetzung laufen lasst, oder ob der AG eine Neueinstellung per 01.07. als Minijobber vorgenommen hat.
Erstellt am 25.05.2023 um 13:04 Uhr von Enigmathika
Wenn ich es richtig verstehe, verlässt der OP die Firma nun doch nicht, sondern arbeitet als Minjobber weiter. Wenn es zwischen den beiden "Beschäftigungsraten" keine Lücke gab und es sich ergo um eine Stundenreduzierung handelt, bleibt er im BR.