Wir haben ein Dreier-Gremium mit einem Ersatzmitglied. Zwei Mitglieder haben ihr Mandat niedergelegt. Es sind Neuwahlen durchzuführen. Der Betriebsrat benennt den Wahlvorstand, der die Wahl durchzuführen hat. Soweit die Theorie. (Oder ist hier schon was falsch?)

Der BR besteht jetzt noch aus dem BRV und dem nachgerückten Ersatzmitglied. Das Ersatzmitglied (Kandidat der Geschäftsleitung...) lehnt alle Vorschläge des BRV zur Benennung des neuen Wahlvorstandes ab. Kann der BRV (gegen den Willen des Nachrückers) einfach drei Wahlvorstände benennen?!
Oder muß ggf. ein "Alt-Mitglied" mit abstimmen?
Oder bleibt ggf. nur der Weg zum Arbeitsgericht zur Einsetzung eines Wahlvorstandes? (Hat hier jemand ggf. Erfahrungen, wie lange so etwas dauert?)